Im Vorfeld der Befassung des Bundesrates am 9.2.2011 mit dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zu Hartz IV präsentierte der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Landrat Hans Jörg Duppré, Zahlen,

die die dringend gebotene Nettoentlastung der Kreise und kreisfreien Städte durch das Angebot der Bundesregierung, die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014 stufenweise komplett zu übernehmen, auf die Kommunen in den einzelnen Flächenländern aufschlüsseln.  

Danach ergäbe sich eine Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland von  
-       1,2 Mrd. € für 2012,
-       2,7 Mrd. € für 2013
-       4,0 Mrd. € für 2014 und
-       4,3 Mrd. € für 2015,
-       insgesamt also bis dahin in Höhe von 12,2 Mrd. € (dazu Anlage).  

Angesichts dieser mehr als beachtlichen Dauerentlastung der kommunalen Ebene appellierte Duppré an die Länder, dem Verhandlungspaket am Freitag im Bundesrat zuzustimmen. Bei Realisierung der Entlastungen auf der Kreisebene, die für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständig ist, könnten die Kreisumlagesätze, die 2010 zwischen landesdurchschnittlich 28,54 v.H. in Sachsen und 62,25 v.H. im Saarland betrugen, zugunsten der kreisangehörigen Gemeinden deutlich gesenkt werden. Für die Landkreise im Saarland, die bisher die höchsten Kreisumlagesätze im Ländervergleich aufweisen, ergäbe sich z.B. bei ansonsten unveränderten Bedingungen die Möglichkeit, die Kreisumlage von derzeit durchschnittlich 62,25 v.H. auf 55,6 v.H. im Jahre 2014 aufgrund der vollständigen Übernahme der Ausgaben Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund abzusenken.