Der Deutsche Landkreistag weist anlässlich des heutigen Beschlusses von Bundestag und Bundesrat zum Hartz IV-Kompromiss darauf hin, dass nun vor allem

die Umsetzung des Bildungspaketes in den Kommunen beginnen könne. Dies werde in den Landkreisen pragmatisch und bürgerfreundlich geschehen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré zeigte sich ebenfalls erfreut darüber, dass nun der milliardenschweren und dringend notwendigen Entlastung der Landkreise und Städte durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund nichts mehr im Wege steht. „Das gesamte Gesetzespaket war für alle Beteiligten ein schweres Stück Arbeit. Aber am Ende haben sich die Strapazen gelohnt und alle politischen Akteure haben gemeinsam zu einer guten Lösung gefunden. Dass für die Kommunen ein solches Ergebnis erzielt werden konnte, sei zu Beginn des Verfahrens utopisch gewesen. „Allen, die hieran mitgewirkt haben, ist aus kommunaler Sicht sehr herzlich zu danken“, so Duppré.

Sichtlich erleichtert war er, dass das Bildungspaket für bedürftige Kinder nun in die kommunale Umsetzung gehen könne: „Hier und da wird es sicher noch kleinere Anlaufschwierigkeiten geben. Das liegt daran, dass lange Zeit nicht klar war, ob dieses Vorhaben überhaupt politisch beschlossen wird. Die Landkreise als Hauptverantwortliche setzen aber alles daran, den Kindern schnellstmöglich die passgenaue und unkomplizierte Teilhabe an den Angeboten vor Ort zu ermöglichen.“ Hierzu würden die Landkreise auch z.B. bereits angefallene Beiträge in Sportvereinen nachträglich übernehmen. „Wir bemühen uns in jedweder Hinsicht um eine unkomplizierte Umsetzung. Das erwarten die Menschen zu recht nach einem derart langwierigen politischen Tauziehen“, so Duppré.

Darüber hinaus sei es im Vermittlungsverfahren aus kommunaler Sicht zu einer Vielzahl weiterer Verbesserungen gekommen (dazu ausführlich Anlage 1): „So kommt die Finanzierung des Bildungspakets durch den Bund etwa ohne Verfassungsänderung aus, was ursprünglich zumindest in Rede stand. Auch bekommen nun die Landkreise auf Drängen des Deutschen Landkreistages die Kosten der Warmwasseraufbereitung unkompliziert erstattet“, so Duppré.

Vor allem aber seien die Landkreise zufrieden, da sie zukünftig durch den Bund von den immensen Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet würden, was einen jährlichen Betrag von bundesweit bis zu 4,3 Mrd. Euro ausmache (Aufgliederung auf die Kommunen in den einzelnen Ländern in Anlage 2). „Diese Entlastung wird von den Kreisen angesichts ihrer prekären Finanzlage dringend benötigt. Gerade die Grundsicherung weist eine Dynamik auf, die sich infolge des demografischen Wandels weiter verschärfen wird. Hier verschafft uns der Bund erhebliche Linderung.“

Duppré sagte zuletzt, dass die Landkreise im Rahmen dieses Gesamtpaketes die verabredete Regelsatzerhöhung mittrügen, wies aber auf kommunale Mehrkosten hin, die nicht ausgeglichen würden: „Mit jedem zusätzlichen Euro beim Regelsatz kommen mehr Menschen ins System und werden von staatlicher Unterstützung abhängig. Zudem verringert sich der Abstand zum Niedriglohnbereich.“ Hinzu käme, dass jede Erhöhung für die Landkreise zusätzlich teuer sei: „Einkommen und Vermögen der Leistungsempfänger vermindern nämlich zuerst die Regelleistung des Bundes und erst anschließend die kommunal finanzierten Wohnkosten“, gab Duppré abschließend zu bedenken.