Der Deutsche Landkreistag fordert Bund und Länder auf, im Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab 2026 zumindest eine für die Kommunen tragbare Finanzierung zu verabreden. „Die Kostenfrage wird bislang zwischen den Beteiligten wie eine heiße Kartoffel behandelt: Jeder schiebt sie zum anderen, um sich nur ja nicht die Finger zu verbrennen. Am Ende sind es aber die Landkreise und Städte, die auf den Ausgaben sitzen bleiben. Dieses Spiel machen wir nicht mit“, so Präsident Landrat Reinhard Sager nach der Sitzung des DLT-Präsidiums im Landkreis Trier-Saarburg. Es gehe um nicht weniger als 4 Mrd. € pro Jahr, die nicht ausfinanziert seien. Der Bund beteilige sich in der letzten Ausbaustufe mit knapp 1 Mrd. €. „Damit bleiben 3 Mrd. € pro Jahr bei uns hängen.“
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich in seiner Sitzung im Landkreis Trier-Saarburg eingehend mit den auch im Deutschen Sparkassen- und Giroverband gegenwärtig intensiv erörterten „Leitlinien für die Struktur öffentlich-rechtlicher Sparkassen“ befasst. Angesichts der langanhaltenden Niedrigzinsphase und der überbordenden Anforderungen der Regulatorik wird vielerorts über Fusionen zwischen bisher im Markt bewährten Sparkassen nachgedacht, um auch künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Das sei grundsätzlich durchaus sachgerecht und gerade im Kundeninteresse verantwortungsbewusst. Dabei müssten aber im Interesse der Gesamtheit der Sparkassen bestehende Grundprinzipien gewahrt bleiben. „Wo Sparkasse draufsteht, muss immer auch Sparkasse drin sein“ sagte DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager.
„Stark. Sozial. Vor Ort.“ – das ist Anspruch, Richtschnur und Kompass der 104 kommunalen Jobcenter. Sie sind für die Menschen da und unterstützen sie. Sie kennen ihre Lebensgeschichten und setzen auf die Potenziale und Stärken jedes Einzelnen. Die Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ erzählt ab heute Geschichten von Menschen, die mit Hilfe der kommunalen Jobcenter den Weg zurück ins Berufsleben gefunden haben.
Der Deutsche Landkreistag lehnt den nunmehr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf für ein Ganztagsförderungsgesetz ab. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke hat dies erneut verdeutlicht und erläutert, dass Bund und Länder in scheinheiliger Art und Weise zusammenwirken, zum Schaden der kommunalen Ebene. In einer Stellungnahme zum Vorhaben führt er die drei maßgeblichen Gründe für diese Einschätzung an.
Die vom Bundeskabinett heute beschlossene Pflegereform geht nach Auffassung des Deutschen Landkreistages einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber hinter den kommunalen Erwartungen zurück. „Die angemessene Bezahlung von Pflegekräften ist ebenso richtig wie die Entlastung der Pflegedürftigen. Allerdings sollten wir die Chance für einen echten Systemwechsel nutzen, der Pflegebedürftige und Sozialhilfe bei Kostensteigerungen verlässlich vor einer Überforderung schützt. Hier ist die Pflegeversicherung sehr viel stärker gefordert“, so Präsident Landrat Reinhard Sager.
Der Deutsche Landkreistag fordert den Bundesgesetzgeber auf, von seinem Gesetzentwurf zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab 2026 in der jetzigen Form Abstand zu nehmen. „Es ist höchst fraglich, ob der Bund hierfür überhaupt eine Kompetenz hat. Auch sind die Investitionskosten sowie die jährlich anfallenden Betriebskosten der Kommunen in Milliardenhöhe in keinster Weise abgesichert. Noch dazu sollen Bundestag und Bundesrat wieder einmal in einem besonders eiligen Gesetzgebungsverfahren beschließen. Dieses Vorhaben hat massive Konsequenzen und Kostenfolgen für die Landkreise und Städte. Es muss daher unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände behandelt werden und darf bei der Frage der Finanzierung keine zehnstelligen Finanzierungslücken enthalten, die den Kommunen auf die Füße fallen“, sagte Präsident Landrat Reinhard Sager gegenüber der Funke Mediengruppe.
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