Der Deutsche Landkreistag hat die Vorschläge der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung als ersten, aber noch nicht ausreichenden Schritt bewertet. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Es ist richtig und notwendig, dass die Vorhaltekosten von Krankenhäusern übernommen werden. Das ist für die Landkreise als Krankenhausträger bedeutsam und ein guter Startpunkt für die nun folgende Reformdiskussion mit allen beteiligten Akteuren.“ Die vorliegenden richtigen Vorschläge allein würden allerdings die strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken nicht beenden: „Das ist und bleibt das Hauptproblem, für das wir im Zuge der angekündigten großen Krankenhausreform Lösungen erwarten. Hierbei spielen auch die Länder eine wesentliche Rolle, da sie für die Investitionsförderung und die Standortplanung verantwortlich sind.“
Die im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromeinspeisung stößt auf breite Kritik bei kommunalen Spitzenverbänden, der Energiewirtschaft und Gewerkschaftsvertretern. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Bedeutung der Netzentgelte: Eine komplette Abschaffung auch für Bestandsanlagen sendet ein verheerendes Signal für das Vertrauen in gesetzgeberische Festlegungen aus.
Die stationäre medizinische Versorgung ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Als solche muss sie für alle Menschen in Deutschland flächendeckend, qualitativ hochwertig und erreichbar sein, betonen die Trägerverbände der konfessionellen Krankenhäuser Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. (kkvd) und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV) sowie die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag. Daher müssen bei der Reform der stationären Patientenversorgung – besonders bei der Krankenhausplanung und -finanzierung – die Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensbedingungen Vorrang haben vor wirtschaftlichen Belangen.
Der Deutsche Landkreistag hat gegenüber der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) begrüßt, dass es dem Vermittlungsausschuss gelungen ist, beim Bürgergeld zu einer Einigung zu gelangen, die dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ wieder mehr Geltung verschafft. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Auch wenn wir bei unserer sehr grundsätzlichen Kritik am Bürgergeld bleiben, sind im Rahmen des politisch Möglichen im Vermittlungsverfahren viele Verbesserungen erreicht worden. Vor allem der Wegfall der ‚Vertrauenszeit‘ ist gut und richtig, um die Verbindlichkeit im Integrationsprozess zu erhalten und nicht aufzuweichen. Auch dass die Karenzzeiten halbiert wurden und das Schonvermögen um fast die Hälfte abgesenkt wurde, bewirkt eine wesentliche Korrektur des Bürgergeld-Gesetzes: Durch diese Änderungen werden die Anreize erhöht, die Integration in Arbeit nach Kräften voranzutreiben. Dies ist richtig und wichtig. Im Rahmen dessen, was erreichbar war, ist das Vermittlungsergebnis ein guter Erfolg, das wesentliche Forderungen des Deutschen Landkreistages berücksichtigt.“
Der Deutsche Landkreistag begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrats, dem Gesetzentwurf zum Bürgergeld seine Zustimmung zu verweigern. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Nun wird es zu einem Vermittlungsverfahren kommen. Derzeit ist die Arbeitsmarktlage für Arbeitsuchende sehr gut. In einer solchen Situation die Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter deutlich zurückzufahren, wäre der falsche Weg. Der Entwurf beinhaltet gravierende Fehlanreize.“
Der Deutsche Landkreistag hat die jüngsten Äußerungen der Bundesregierung, wonach der Breitbandausbau auch in den folgenden Jahren mit jeweils 3 Mrd. € jährlich gefördert werden soll, mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Das ist nach dem überraschend verkündeten Förderstopp in der letzten Woche ein wichtiges Signal. Gut ist auch, dass alle bis zum Förderstopp gestellten Anträge – wenn auch erst im neuen Jahr – noch beschieden werden sollen. Damit werden 2023 für neue Anträge allerdings nur vergleichsweise wenig Mittel zur Verfügung stehen. Hier muss sich der Bund flexibel zeigen, damit das neue Programm nicht gleich zu Beginn zu einem Rohrkrepierer wird. Was wir jetzt brauchen, ist Vorfahrt für die Digitalisierung.“
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