- Es gilt das gesprochene Wort -


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, liebe Frau Dr. Merkel,
sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, lieber Herr Tillich,
sehr geehrter Herr Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, lieber Herr Prof. Dr. Kirchhof,

wir freuen uns sehr, dass Sie uns anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Landkreistages jeweils erneut die Ehre Ihrer Anwesenheit erweisen und zu uns sprechen werden.

Außerdem begrüße ich sehr herzlich die Leiterin des ZDF-Hauptstadtstudios, Bettina Schausten, und Prof. Dr. Andreas Rödder von der Universität Mainz, die ebenfalls heute aktiv an unserer Jubiläumsveranstaltung mitwirken.

Aus Zeitgründen bitte ich um Verständnis, dass ich es hinsichtlich der namentlichen Begrüßung dabei bewenden lassen muss und namens des Präsidiums des Deutschen Landkreistages unsere Freude darüber zum Ausdruck bringe, dass Sie alle aus den Kreisen sowie als unsere Gäste und Partner zu unserer Jubiläumsveranstaltung hier in den Französischen Dom gekommen sind.

Einen runden Geburtstag feiert der Landkreistag als Zusammenschluss aller 295 deutschen Landkreise, die 96 % der Fläche und 68 % der deutschen Bevölkerung, ohne die drei Stadtstaaten sogar fast drei Viertel, das sind über 55 Mio. Einwohner, erfassen, vertreten und für diese umfassend da sind. Die Kreise haben in ihrer Dreifachfunktion als Gebietskörperschaft, Gemeindeverband und als untere staatliche Behörde im Laufe der Zeit vor allem bei besonderen Herausforderungen ihre Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Bürgernähe bewiesen.

Das war insbesondere in und nach beiden Weltkriegen so, als die Ernährungssicherung, Wohnungsfürsorge, Sicherung des Lebensunterhalts, die Gesundheitsfürsorge und vieles mehr für die Bevölkerung gewährleistet werden musste. Auch in jüngster Zeit haben die Kreise – oft im Verbund mit ihren Gemeinden – bei vielfältigen Herausforderungen bewiesen, dass man sich auf sie und die für sie Handelnden verlassen konnte. Ich erinnere nur an die vielfältigen Aufgaben bei der Flüchtlingsunterbringung und -integration, die uns in besonderem Maße gefordert haben und weiter fordern werden, aber auch an die Bekämpfung zahlreicher Hochwasser und andere plötzliche Herausforderungen.

Daneben leisten die Kreise im Rahmen der Daseinsvorsorge dauerhaft und verlässlich viel für ihre Bevölkerung im Sozial- und Jugendhilfebereich, in der Krankenhausversorgung, als Schulträger, im Umweltschutz, in der Kreislaufwirtschaft, beim Straßenbau usw. Bei der Wiedervereinigung vor 26 Jahren ist es gelungen, das große Leistungsspektrum der Kreise in Westdeutschland auf die durch Gebiets- und Funktionalreformen ertüchtigten Kreise in den fünf neu gebildeten Ländern zu übertragen.

Wenn die Arbeit des Landkreistages auf große Anerkennung und Resonanz stößt, die heute insbesondere durch die Mitwirkung oberster Bundesorgane zum Ausdruck gebracht wird, gebührt die Anerkennung in aller erster Linie den Kreisen, ihren Mitarbeiterin sowie den tausenden ehrenamtlich mitwirkenden Kommunalpolitikern. Hauptaufgabe des Deutschen Landkreistages und seiner Landesverbände ist es, die Rahmenbedingungen für dieses Wirken, die wesentlich durch die Gesetzgebung in Bund und Ländern bestimmt werden, zu optimieren.

Dass die Garantie der eigenverantwortlichen Aufgabenerledigung und die demokratische Legitimation der Kreise in der Weimarer Reichsverfassung, im Grundgesetz und in den Landesverfassungen genauso ausgeformt wurde wie die der Gemeinden, ist in erster Linie den Leistungen der Kreise selbst und nicht dem Agieren des Landkreistages zu verdanken.

Bezogen auf die „verfassungsrechtlichen Spielregeln" im Übrigen hat der Deutsche Landkreistag insbesondere in den letzten 20 Jahren allerdings schon erfolgreich auf Strukturentscheidungen eingewirkt:

Das gilt insbesondere für die äußerst bedeutsame Unterbindung des Bundesdurchgriffs auf die Kommunen im Zuge der Föderalismusreform I, um der Überwälzung immer neuer Belastungen seitens des Bundes, zu der es insbesondere in der Zeit zwischen dem Föderalen Konsolidierungsprogramm bis zur Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gekommen war, zu unterbinden.

Die Bundesregierung, zahlreiche Länder, so auch Sachsen seinerzeit insbesondere mit Thomas de Maizière, der Deutsche Landkreistag und die Sachverständigen in der Kommission, allen voran Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, haben insoweit an einem Strang gezogen. Dafür danke ich Ihnen alle heute noch einmal sehr.

Auch ist es gelungen, Mehrbelastungsausgleichspflichten der Länder bei Aufgabenübertragungen seit Ende der 90er Jahre in allen Landesverfassungen zu etablieren bzw. zu verschärfen. Auch das war ein großer Erfolg, selbst wenn es bei der Umsetzung in einzelnen Ländern immer wieder einmal „hakt".

Viele Kreise sind aber auch im Interesse ihrer Bevölkerung immer wieder freiwillig und experimentell vorangeschritten, um die Infrastruktur zu verbessern oder die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Deshalb haben wir uns 2002 nach langer Diskussion bereitgefunden, die Aufgabenträgerschaft für die zusammenzufassende Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu übernehmen, damit nicht weiterhin getitelt werden konnte: „Keiner will die Langzeitarbeitslosen".

Die Zuordnung dieser Aufgabe war in den Jahren 2002 – 2004 politisch äußerst umstritten. Ohne die Unterstützung des Bundesrates, lieber Herr Tillich, und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Sie, Frau Bundeskanzlerin, seinerzeit vorgestanden haben, hätte die weitgehende Aufgabenträgerschaft der Kreise nicht durchgesetzt werden können. Dafür danke ich Ihnen auch hier noch einmal sehr herzlich. Ich denke, wir haben seit mehr als einem Jahrzehnt bewiesen, dass wir der gewachsenen Verantwortung gerecht geworden sind und der Wettbewerb der Systeme den Langzeitarbeitslosen im Lande geholfen hat.

Dennoch waren wir mit den erzielten politischen Ergebnissen unter Gesichtspunkten der Sicherung der Selbstverwaltung nicht völlig zufrieden und haben deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen, das in zwei Urteilen 2007 und 2014 die kommunale Selbstverwaltung in concreto gestärkt hat. Auch dafür haben wir, sehr geehrter Herr Vizepräsident Kirchhof, sehr herzlich zu danken.

Bei alledem wissen wir, dass wir keine dritte Ebene im Bundesstaat, sondern Teil der Länder und deshalb am Gesetzgebungsverfahren nicht unmittelbar beteiligt sind. Wir können aber das Erfahrungswissen der Kreise in allen Flächenländern gebündelt in Debatten auf der Bundesebene einbringen. Das unterscheidet uns, lieber Herr Tillich, von den einzelnen Ländern und schließlich gibt es in einzelnen Ländern im Bundesvergleich zum Teil auch unterschiedliche Zuständigkeitsabgrenzungen und damit zum Teil auch unterschiedliche Interessenlagen von einzelnen Ländern und ihren Kreisen. Als Beispiel nenne ich insoweit die Regelungen zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Auch insoweit ist es gut, aber auch nötig, dass der Deutsche Landkreistag die Belange der Kreise bündelt.

Das rechtfertigt es, dass wir an zentralen politischen Erörterungen auf der Bundesebene unmittelbar beteiligt werden. Als gute Beispiele nenne ich die beiden Föderalismuskommissionen, aber auch die beiden Kommunalfinanzreformkommissionen, auch wenn Letztere nicht zu wirklichen Erfolgen in der Sache geführt haben. Insbesondere ist das seit Jahrzehnten lösungsbedürftige Thema einer deutlichen Steuerertragsbeteiligung der Kreise angesichts der von ihnen in einem Umfang von jährlich etwa 75 Mrd. Euro zu finanzierenden Aufgaben – vor allem im sozialen Bereich – nicht gelöst worden.

Ganz besonders danken möchte ich Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, dass Sie die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände zur Erörterung der Lösungsansätze und gebotenen Rechtsänderungen bei der Flüchtlingsunterbringung und -integration seit September des vergangenen Jahres zu sechs ausführlichen separaten Gesprächen unter Beteiligung zahlreicher Bundesressorts eingeladen haben. Ein weiteres Gespräch findet in drei Wochen statt. Ich bin sicher, wir haben bewiesen, dass durch solche lösungsorientierten Gespräche die Kompetenzen der Länder nicht berührt, sondern die Aufgabenerfüllung im Bundesstaat zum Wohle der Menschen in Deutschland weiter verbessert werden kann.

Auch in Zukunft stehen wesentliche Aufgaben zur Bewältigung an, das gilt insbesondere für die aktive Begleitung und mögliche Steuerung des demografischen Wandels und die Aufrechterhaltung einer zukunftsorientierten Infrastruktur auch in der Fläche. Auch insoweit setzen wir auf eine weiterhin ertragreiche Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung, den einzelnen Ländern und dem Bundesrat, wobei wir uns darauf verlassen, dass auch das Bundesverfassungsgericht ebenfalls weiterhin als Hüter der Selbstverwaltungsgarantie wirken wird.



Der kommunale Spitzenverband der 294 Landkreise

Der Deutsche Landkreistag (DLT) vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 57 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands.

Deutscher Landkreistag

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