Sehr geehrter Herr Präsident Sager,
sehr geehrter Herr Professor Henneke,
sehr geehrte Damen und Herren aus dem Präsidium des Deutschen Landkreistags,
sehr geehrte Landrätinnen und Landräte!

Ich darf vielleicht diejenigen aus meinem Bundestagswahlkreis ganz besonders begrüßen: den früheren Landrat Herrn Molkentin, den heutigen Landrat Herrn Drescher. Die Frau Landrätin, von deren Landkreis ich ein kleines Stück als Wahlkreis habe, begrüße ich natürlich auch.

Ich begrüße ebenso die Abgeordneten,
den Bundesratspräsidenten, lieber Stanislaw Tillich,
den Herrn Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Professor Kirchhof.

Meine Damen und Herren,

herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum des Deutschen Landkreistags! Dass Sie ausgerechnet in einer kreisfreien Stadt feiern, hat wohl gute Gründe. Berlin ist schließlich Gründungsort des Landkreistags bzw. seiner Vorläuferorganisation. Auf den Tag genau vor 100 Jahren haben Landkreisvertreter im Preußischen Abgeordnetenhaus – das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute Sitzung; Herr Professor Henneke hat mir gesagt, dass Sie sonst dort sein würden – ihren eigenen Verband ins Leben gerufen: den Verband der preußischen Landkreise, später Preußischer Landkreistag genannt.

Heute findet sich nur wenige Straßenzüge von hier das Ulrich-von-Hassell-Haus, das Ihnen als Hauptgeschäftsstelle dient. Der Name Ulrich von Hassell ist mit den Anfängen des Deutschen Landkreistags eng verbunden. Er war der erste Direktor, als die Geschäftsstelle des Verbands im Januar 1917 ihre Arbeit aufnahm. In seinen Erinnerungen schrieb er darüber: „Ich mietete also ein Büro [...], kaufte einen Schreibtisch und einiges andere und spannte meinem Schwiegervater eine gute Sekretärin aus. Nun konnte es losgehen."

Und wie es losging. Schließlich galt es, inmitten der Not des Ersten Weltkriegs den besonderen Anliegen in den Landkreisen mehr Gehör zu verschaffen. Denn – das kann man sich leicht vorstellen – es lastete gehöriger Druck auf ihnen angesichts der Knappheit an Nahrungsmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs. Auch nach dem Krieg mangelte es nicht an Bewährungsproben. Doch kaum war der Nationalsozialismus in Deutschland an der Macht, wurde die Verbandsarbeit auf gesetzliche Anordnung hin untersagt. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals an Ulrich von Hassell erinnern. Er beteiligte sich am Widerstand. Nach dem 20. Juli 1944 wurde er verhaftet, verurteilt und hingerichtet.

Beim Wiederaufbau unseres Landes in den Nachkriegsjahren kam den Landkreisen wieder große Verantwortung zu. Bundeskanzler Konrad Adenauer erinnerte 1960 bei einer Landkreis-Versammlung daran: „Als der Zusammenbruch im Jahre 1945 kam, da haben gerade die Gemeinden und die Landkreise sich als Träger des letzten Restes staatlicher Hoheit in so ausgezeichneter Weise bewährt, dass ihnen das niemals vergessen werden darf." Mit den sich im Lauf der Jahrzehnte ändernden Lebensumständen und politischen Verhältnissen sahen sich die Kommunen in Deutschland immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. So spiegelt sich die wechselvolle Vergangenheit Deutschlands auch in der Geschichte des Deutschen Landkreistags wider.

Kommunale Verwaltungen sind mit den jeweiligen regionalen Gegebenheiten vertraut und an den Interessen der Bevölkerung vor Ort orientiert. Zugleich bekommen sie die Folgen allgemeiner Entwicklungen und politischer Weichenstellungen im Bund und in Europa konkret zu spüren. Kurz gesagt: Sie erleben Großes im Kleinen – und können zugleich im Kleinen Großes bewirken. Darin liegt ihre Stärke.

Diese Stärke haben Gemeinden, Städte und Landkreise auch bei der Aufnahme von Flüchtlingen unter Beweis gestellt. Sie haben oft weit mehr geleistet, als man von ihnen verlangen konnte. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen nochmals für ihr außerordentliches Engagement zu danken. Etliche waren bereit, viel Freizeit einzusetzen. Ich danke auch den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort. Ich danke den kommunalen Politikern, die sich dem Gemeinwohl und einem guten Miteinander in ihren Heimatkreisen und Heimatorten verpflichtet sehen. Was vor allem im vergangenen Jahr und auch noch immer geleistet wird, ist wirklich beeindruckend.

Jetzt stehen Fragen der Integration im Mittelpunkt. Wie gut die Integration jedes Einzelnen gelingt, hängt natürlich von ihm selbst und von seinem unmittelbaren Umfeld ab: Gibt es eine Offenheit, neue Nachbarn kennenzulernen, sich aufeinander einzulassen, sich zum Beispiel in Vereine einbringen zu können? Gelingen Behördengänge und die Aufnahme der Kinder in den Schulen? Gibt es eine Chance auf Arbeit oder Ausbildung?

Um zufriedenstellende Antworten auf solche Fragen zu finden, sind alle Ebenen unseres föderalen Systems gefordert. Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Dementsprechend – Sie haben es eben gesagt, Herr Sager – pflegen wir – Bund, Länder und Kommunen – einen engen Austausch über dieses breite Themenfeld. Sie haben geschickterweise alle Ebenen hierher eingeladen, sodass man gar nicht übereinander lästern, sondern nur gut übereinander sprechen kann. Aber ich verrate keine Geheimnisse, wenn ich sage: Das produktive Miteinander lebt auch manchmal davon, dass es gewisse Spannungen gibt – sowohl dann, wenn der Bund den Ländern einreden möchte, dass sie die Kommunen oder die Landkreise nicht immer gut behandeln, als auch dann, wenn die Länder dem Bund sagen, dass wir mehr für sie tun müssen.

Wir haben deshalb immer wieder Gespräche geführt – in den vergangenen Jahren sowieso, aber im vergangenen Jahr ganz besonders. Das, was ich an diesen Gesprächen schätze – auch wenn es unter den kommunalen Spitzenverbänden manchmal sogar unterschiedliche Meinungen gibt –, ist ihr Sachverstand, ihre absolute Vor-Ort-Kenntnis, verbunden mit der Fähigkeit, genau zu beurteilen: Was können wir leisten, was kann man am besten leisten, wie sind die Dinge aufgestellt?

Dennoch will ich hier in Anwesenheit des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts sagen, dass das föderale System es einem manchmal schwer macht, Gutes zu tun. Wir haben jahrelang über das Konnexitätsprinzip gesprochen. Gerade auch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – Ingbert Liebing weiß das – hat das immer eine große Rolle gespielt. Aber wenn man einmal etwas richtig Gutes tun möchte und ganz sicher sein möchte, dass dies auch auf der kommunalen Ebene ankommt, sind uns die Hände gebunden. Wir sind an den guten Willen der Länder, der natürlich vorausgesetzt wird, sozusagen gekettet – und ehrlich gesagt: in welche Richtung auch immer wir uns bewegen.

Als es sozusagen noch mehr Durchgriffsmöglichkeiten für den Bund gab – mit der Folge finanzieller Belastungen für die kommunale Ebene –, war das nicht perfekt. Heute dürfen wir sozusagen gar nichts mehr richtig anrühren; und das ist auch nicht ganz perfekt. Das heißt, das föderale System zwingt um des praktischen Handelns willen eigentlich zur permanenten Kooperation. Das wird ja auch vielleicht so insinuiert.

Wir sprechen bei unseren Treffen offen darüber, was gut und was weniger gut funktioniert, welche Regelungen sich bewähren. Gerade im Zusammenhang mit dem Integrationsgesetz, was Fragen der Unterbringung und vieles andere mehr anging, waren solche Besprechungen sehr wichtig.

Meine Damen und Herren, wir versuchen, die Aufgaben, die sich uns mit den Flüchtlingen stellen, mit einer Verbesserung der Situation insgesamt zu verbinden. Es gibt natürlich auch Spannungen zwischen denen, die schon lange in den Landkreisen leben und auf vieles warten, und auf der anderen Seite denen, die als Flüchtlinge neu hinzugekommen sind. Wir sehen auch, dass es sehr unterschiedliche Belastungen der einzelnen Landkreise gibt. Deshalb war eine solch heikle Aufgabe wie die Frage der Wohnsitzzuweisung etwas, worüber wir sehr intensiv miteinander gesprochen haben. Ich weiß, dass noch viele Detailgespräche geführt werden müssen, damit das wirklich klappt. Ich weiß, dass wir, auch was Integrationskurse anbelangt, noch besser werden müssen. Auch hierbei gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Bund.

Natürlich ist eine der brennenden Fragen der nächsten Jahre – jedenfalls in bestimmten Regionen Deutschlands – das Thema Wohnraum. Deshalb stellen wir für die nächsten Jahre erhebliche Mittel für den Wohnungsbau bereit – zusätzlich jeweils 500 Millionen Euro 2017 und 2018. Mir scheint im Augenblick mit das drängendste Problem die Frage zu sein, ob wir auch hinreichende Planungs- und Architektenkapazitäten haben. Wenn man sieht, wie Wohnungsbau mit Flächenordnung und vielem anderen zusammenhängt, dann sieht man auch, dass sich daraus schon wieder eine zum Teil sehr komplizierte Aufgabe ergibt. Das heißt also, auch unser Gespräch in drei Wochen wird nicht in Langeweile versanden, sondern wahrscheinlich ganz munter stattfinden.

Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren – das betrifft die beiden großen Koalitionen und auch die Zeit der Regierung mit der FDP – Erhebliches getan, um Kommunen immer wieder zu entlasten und ihre Investitionsfähigkeit zu stärken. Wir haben dabei natürlich immer wieder Kompliziertes zu bedenken. Ich will einmal das Spannungsverhältnis nennen, das sich mit dem Königsteiner Schlüssel und der jeweiligen realen Situation vor Ort ergibt. Ich denke, dieses Spannungsverhältnis wird noch schwieriger werden, wenn der demografische Wandel voranschreitet.

Wir sehen, dass die Situationen der einzelnen Landkreise natürlich teils sehr unterschiedlich sind. Es gibt solche, die an Bevölkerung verlieren und trotzdem die Leistungen der Daseinsvorsorge weiter erbringen müssen. Und es gibt andere, einschließlich vieler städtischer Regionen, die einen Zuzug haben. Das zu beachten und gerecht zu entscheiden, wer wie viel Unterstützung bekommt, ist eine schwierige Frage. Deshalb stehen wir immer wieder in einem Spannungsfeld. Sollen wir den Ländern etwas mehr Umsatzsteueranteile geben, womit sie dann sozusagen Gutes tun? Oder soll der Bund dort, wo er nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände etwas Wichtiges tun zu müssen glaubt, einen Weg finden, sozusagen spezifisch sektoral- und aufgabenbezogen etwas zu überweisen.

Wir sehen: Sie haben einen Überschuss von insgesamt rund 3,1 Milliarden Euro. Das hören Sie nicht so gern, weil – das habe ich einmal beim Deutschen Städtetag gelernt – der Durchschnittswert der Temperatur herzlich uninteressant ist, wenn es an einer Stelle zu heiß und an einer anderen Stelle viel zu kalt ist. Aber man darf trotzdem sagen, dass es schon schlimmere Zeiten gab, als nämlich im Durchschnitt keine Überschüsse erwirtschaftet wurden.

Wir wissen natürlich, dass sich die finanzielle Lage in vielen Regionen weiterhin schwierig gestaltet. Deshalb haben wir eigens einen Sonderfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro geschaffen, um Investitionen in finanzschwachen Regionen zu fördern. Wir stellen Mittel für den Breitbandausbau in den ländlichen Regionen in Höhe von insgesamt 2,7 Milliarden Euro bereit. Ich denke, das kommt ganz besonders den Landkreisen zugute. Wir haben erhöhte Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs – eine schwierige und langfristige Aufgabe, bei der wir auch eine Lösung gefunden haben. Wir haben erhebliche Hilfen beim Ausbau der Kinderbetreuung gegeben.

Ich denke, der systemisch wichtigste Schritt waren die vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten wird sich künftig noch erhöhen. Ab 2018 werden sich die zusätzlichen Entlastungen auf jährlich fünf Milliarden Euro belaufen. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung, dass Sie niemals eine Bundesauftragsverwaltung wollen. Wir müssen unter 50 Prozent bleiben.

(ZURUF: Wir stimmen zu.)
– Sie stimmen zu. Das nehme ich jetzt mal für die nächsten hundert Jahre als gegeben. –

Wir haben ein neues Bundesteilhabegesetz beschlossen. In die Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat sich natürlich auch der Deutsche Landkreistag engagiert eingebracht. Dafür danke ich Ihnen. Das gehört mit zu den schwierigsten Gesetzgebungsvorhaben, die man sich vorstellen kann. Auf der einen Seite geht es um Menschen mit Behinderungen. Diese Gruppe hat es schwer in unserer Gesellschaft. Wir wollen natürlich verbesserte Leistungen anbieten. Auf der anderen Seite geht es um Kostenbelastungen. Beides in eine gute Balance zu bringen, ist nicht ganz einfach. Hinzu kommt noch, dass die Kompetenzen bzw. die Finanzströme in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt sind, sodass wir auf unterschiedliche Kooperationen stoßen.

Auf der einen Seite geht es also den Betroffenen um Leistungsverbesserungen. Diese gehen in der Regel nicht weit genug. Auf der anderen Seite müssen wir darauf achten, dass die Kostendynamik nicht überhandnimmt. Deshalb denke ich, dass der jetzt eingebrachte Entwurf ein tragfähiger Kompromiss ist, wohlwissend, dass mit der Entlastung der Kommunen dem Bund hohe finanzielle Bürden zukommen. Wir dämpfen die Kostendynamik für Sie schon ganz schön. Ich hoffe, dass wir konstruktive Beratungen mit dem Bundesrat haben. Wir wissen, dass dieses Gesetz dann vor allen Dingen auf der kommunalen Ebene vollzogen wird.

Im Übrigen will ich an dieser Stelle sagen – Sie kennen sich ja in Ihren einzelnen Landkreisen aus –, dass die Unterschiede in der Ausgabenstruktur erheblich sind, obwohl wir gleiche Standards haben. Man lässt uns an den verschiedenen Diskussionen meistens nicht teilhaben, aber es gibt natürlich viel Spannendes, worüber Sie sich untereinander auch im Sinne von „best practice" austauschen können. Mir ist allerdings auch bekannt, dass bestimmte Preise in den unterschiedlichen Ländern eben unterschiedlich sind.

Sie, Herr Landrat Reinhard Sager, sorgen immer dafür, dass wir für die Anliegen Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Landkreistag sensibilisiert werden. Herr Professor Henneke tut das genauso. Ich möchte Ihnen dafür danken, weil Sie es auf eine Weise tun, die immer Anlass gibt, nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Sie wissen um die Befindlichkeiten vor Ort. Das können wir gar nicht so gut wissen. Sie wissen, was Bürgernähe ausmacht. Deshalb vermute ich, dass unser Dialog in den nächsten Jahren noch intensiviert werden muss.

Wenn Bürgerinnen und Bürger mit staatlichen Behörden in Kontakt treten, dann sind dies ja zumeist kommunale oder kommunal mitverantwortete Einrichtungen. Sie haben von den Jobcentern gesprochen. Die Arbeit der Jobcenter gewährleisten die Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel zusammen mit den örtlichen Agenturen für Arbeit. Eine begrenzte Anzahl von Kommunen verantwortet die Aufgaben der Jobcenter allein. Ich würde gern einmal Mäuschen spielen; oder vielleicht können wir auch einfach einmal darüber sprechen, welche Erfahrungswerte Sie aus den unterschiedlichen Rückmeldungen der doppelten und der einzelnen Zuständigkeiten gewonnen haben. Wir haben lange um einen politischen Kompromiss gerungen, den wir dann endlich 2010 mit der Jobcenter-Reform gefunden haben. Ich denke, insgesamt hat sich das bewährt. Aber das Wohl und Wehe und die Akzeptanz vor Ort hängen natürlich sehr stark von Ihnen ab.

Natürlich kann alles noch besser werden. Oft prägt der Kontakt mit den Ämtern vor Ort das Bild vieler Bürgerinnen und Bürger von dem Staat und der Verwaltung. Deshalb wird uns das Thema Modernisierung der Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung noch sehr stark beschäftigen. Ich habe kürzlich Estland besucht. Das ist ein kleines Land und verfügt nicht über eine so föderale Struktur wie unser Land. Aber ich habe mir die Gegebenheiten angeschaut, die dort die Bürger haben, um Amtsgänge und Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln.

Der Schlüssel bei uns kann nur – auch wenn das im Föderalismus nicht direkt angelegt ist – sein: ein Portal für den Bürger, von dem aus er auf die verschiedenen föderalen Ebenen geleitet wird. Interessanterweise haben wir aus der Not in der Verwaltung im Flüchtlingsbereich schon eine solche Vernetzung geschaffen – vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zu den Ausländerbehörden – und dabei auch eine ungefähre Vorstellung davon gewonnen, wie viele Schnittstellen unterschiedlicher IT-Technik man zu überwinden hat. Aber das Interessante ist, dass man sie überwinden kann. Der Bürger merkt das zum Schluss gar nicht mehr.

Ich finde, wir sollten gerade auch im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich noch einmal darüber sprechen, dass wir etwas schneller vorankommen. Denn die Welt um uns herum schläft nicht. Ich möchte wirklich nicht, dass wir eines Tages im digitalen Bereich eine Art – in Anführungszeichen – „Entwicklungsland" werden, sondern dass wir vorne mit dabei sind. Gerade mit Blick auf die vielen notwendigen Kreisgebietsreformen und auf die Frage der Konzentration von Behörden ist es für die Menschen natürlich unglaublich wichtig, keine ewig langen Wege zu haben, sondern die Vorgänge schnell abwickeln zu können. Ich sage ganz vorsichtig: Selbst in einer Stadt wie Berlin, in der die Wege zum nächsten Bürgeramt nicht allzu lang sind, ist mir noch nicht zu Ohren gekommen, dass alles ausschließlich ganz schnell funktioniert.

Also bin ich sehr froh, dass wir auch zusammen mit dem Landkreistag das Pilotprojekt „Modellkommune E-Government" aufgelegt haben. Die Landräte aus Cochem-Zell, dem Heidekreis und dem Ortenaukreis wissen besonders gut, wovon ich spreche. Denn sie machen dabei mit. Die Modellkommunen konnten in den beiden vergangenen Jahren viele Erfahrungen sammeln, die sie nun hoffentlich weitergeben. Wir wollen jetzt die Lehren aus diesem Modellprojekt ziehen. Die Ergebnisse des Pilotprojekts zeigen aber durchaus, unter welchem Druck kommunale Verwaltungen stehen. Sie arbeiten im Spannungsfeld sehr hoher gesellschaftlicher Erwartungen und Ansprüche sowie sehr komplexer Aufgaben einerseits und begrenzter Ressourcen andererseits. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass wir beim E-Government schnell vorankommen und in Europa nicht zu den Letzten gehören.

Meine Damen und Herren, wir haben – das verfolgen Sie auch im Ausschuss der Regionen in der Europäischen Union sehr interessiert – im Augenblick eine ziemlich schwierige Situation in Europa durch die Entscheidung der britischen Wählerinnen und Wähler für einen EU-Austritt. Das ist ein Einschnitt in der Geschichte der Europäischen Union.

Wir müssen jetzt sehen, welches Verhältnis Großbritannien zur Europäischen Union bekommen will. Wir müssen vor allen Dingen auch als 27 Mitgliedstaaten – wir werden uns dazu in der nächsten Woche in Bratislava treffen – unsere Aufgaben noch besser, noch schneller und noch effizienter erfüllen. In vielen Gesprächen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Mitgliedstaaten habe ich gemerkt, dass niemals infrage gestellt wird, dass Europa ein Projekt des Friedens und der Sicherheit ist und dass wir dafür arbeiten müssen, dass es ein Projekt des Wohlstands ist.

Aber wir müssen auch darauf schauen, dass die Abläufe nicht zu komplex werden und sich Europa nicht um Dinge kümmert, die, wie viele meinen, vor Ort besser gelöst werden könnten. Gerade auch Deutschland hat mit dem Subsidiaritätsprinzip gute Erfahrungen gemacht. Ich verhehle auch nicht, welche Komplexität daraus erwächst und welche Schwierigkeiten es dabei manchmal gibt. Aber Zentralisierung ist mit Sicherheit nicht die Antwort, die am bürgerfreundlichsten ist. Diesen Gedanken werden wir auch bei den zukünftigen Beratungen in Brüssel immer wieder einbringen.

Meine Damen und Herren, ich darf sagen, dass der Deutsche Landkreistag für die Bundesregierung ein unentbehrlicher Partner ist. Dass Sie auf eine hundertjährige Geschichte zurückblicken, spricht für sich. Ich wünsche mir einfach: Lassen Sie uns die gute, konstruktive, manchmal auch ein bisschen kontroverse, aber immer produktive Zusammenarbeit fortsetzen.

Ihnen alles Gute, viel Erfolg und jedem einzelnen Landrat und jeder einzelnen Landrätin, die heute hier ist, ein herzliches Dankeschön für Ihre tägliche Aufgabenerledigung! Ich sage immer: Wenn es gut geht, komme ich alle vier Jahre in eine bestimmte Stadt, in einen bestimmten Ort. Sie sind, um es übertragen zu sagen, vor Ort bekannt wie bunte Hunde. Sie können sich nicht wegducken. Sie werden gefragt: Was ist los, was ist passiert? – Dafür fast 24 Stunden pro Tag geradezustehen, ist eine tolle Arbeit.

Danke schön!


Der kommunale Spitzenverband der 294 Landkreise

Der Deutsche Landkreistag (DLT) vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 57 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands.

Deutscher Landkreistag

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