Die Empfehlungen verstehen sich als Arbeits- und Orientierungshilfen für örtliche Betreuungsbehörden bei der Umsetzung der mit § 4 BtBG n. F. verbundenen zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde.
Die Empfehlungen verstehen sich als Arbeits- und Orientierungshilfen für örtliche Betreuungsbehörden bei der Umsetzung der mit § 4 BtBG n. F. verbundenen zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde.