Nur noch ein paarmal schlafen, dann veranstalten wir am 8. und 9. Juni 2026 im Berliner Cafe Moskau unsere Landkreisversammlung 2026. Zu dieser Großveranstaltung erwarten wir 400 Landrätinnen und Landräte, Kreistagsmitglieder, Bundestagsabgeordnete und weitere Gäste aus Politik, Wirtschaft und von Verbänden und Organisationen.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Dr. Kay Ruge, hat im Deutschlandfunk die angekündigten Pläne des Bundes zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes als wichtiges Signal eingeordnet. Angesichts veränderter Sicherheitslagen, hybrider Bedrohungen, möglicher Anschlags- und Kriegsszenarien sowie zunehmender Naturkatastrophen sei es richtig, die staatliche Krisenvorsorge deutlich ernster zu nehmen und zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Der Präsident des Deutschen Landkreistages hat die Koalition eindringlich aufgerufen, ihren Dauerstreit zu beenden. „Das Anwachsen der AfD hat meines Erachtens ganz viel mit der Enttäuschung der Wählerinnen und Wähler über die etablierten Parteien zu tun, die munter Dinge versprechen, aber sich dann extrem schwer tun, auch zu liefern", sagte Landrat Dr. Achim Brötel im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (Samstagsausgabe).
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes heute im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 € vorerst gestoppt. Die Ablehnung durch die Länder kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Dr. Kay Ruge wie folgt:
DLT-Präsident Dr. Achim Brötel fordert in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (Montagsausgabe) eine grundlegende Debatte über die Finanzierbarkeit staatlicher Leistungsversprechen. Er warnt eindringlich vor einer weiter wachsenden Überforderung von Landkreisen, Städten und Gemeinden. Viele politische Leistungsversprechen müssten am Ende vor Ort eingelöst und finanziert werden – etwa bei der inklusiven Beschulung, in der Eingliederungshilfe oder bei sozialen Rechtsansprüchen insgesamt.
Der Deutsche Landkreistag unterstützt durchaus das Ziel einer besseren Notfallversorgung in Deutschland. Der gestern vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung greift aber weiterhin in unzulässiger Weise in die Zuständigkeiten von Ländern und Landkreisen für den Rettungsdienst ein. Er verkennt insbesondere, dass der Rettungsdienst auch Teil der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes und damit Ländersache ist. Die Landkreise sehen deshalb in dem Entwurf keine wesentlichen Verbesserungen gegenüber den bislang bekannten Plänen des Bundesgesundheitsministeriums. Es ist jetzt Aufgabe der Abgeordneten des Bundestages, die kommunalen Interessen wirksam zu wahren und dringend erforderliche Korrekturen zu erreichen.
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