Der Titel unseres diesjährigen November-Heftes lautet: Die Umsetzung der Betreuungsrechtsreform.
Das reformierte Betreuungsrecht ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Viele Abläufe innerhalb der Betreuungsbehörde und im Zusammenspiel mit den weiteren Akteuren im Betreuungswesen mussten an neue gesetzliche Anforderungen angepasst werden. Die übergeordneten Ziele der Reform - die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld sowie innerhalb der rechtlichen Betreuung zu stärken und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern - gingen u.a. mit folgenden Neuerungen einher: Wunsch und Wille Betroffener stehen im Fokus (Wegfall des „Wohl“-Begriffes), für berufliche Betreuer wurde das Registrierungsverfahren eingeführt, das Instrument „Erweiterte Unterstützung“ wurde eingeführt.
Bei den im November-Heft zu Wort kommenden Autoren, zu denen u.a. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, der saarländische Sozialminister Dr. Markus Jung und Prof. Dr. Dagmar Brosey (Vorsitzende des Betreuungsgerichtstags) zählen, stehen die Umsetzung der Betreuungsrechtsreform und die damit verbundenen Herausforderungen im Fokus. Praxisberichte aus den Landkreisen runden das Titelthema ab.