Nach der einstimmigen Verabschiedung von Forderungen an die Bundespolitik am 22.6.2021 hat sich das Präsidium des Deutschen Landkreistages in seiner Sitzung am 17.12.2021 mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freien Demokraten befasst und in struktureller Hinsicht mit großer Besorgnis festgestellt, dass der Koalitionsvertrag vom 24.11.2021
- keinerlei Aussagen zu einer verbesserten gemeindlichen und kreislichen Steuerausstattung enthält, sondern auf mit Vorgaben verbundene Förderprogramme setzt,
- sich hinsichtlich der Kreation neuer Aufgaben nicht zu einem Mehrbelastungsausgleich bekennt, sondern sich auf die aus kommunaler Sicht völlig unzureichende Formulierung: „wird auf die Ausgewogenheit der Finanzierung stärker geachtet“ beschränkt,
- für die zahlreichen vorgesehenen Maßnahmen kein Finanztableau enthält,
- die Finanzierung zahlreicher Maßnahmen, insbesondere die Befüllung des Klima- und Transformationsfonds, mit coronabedingten Kreditaufnahmen in erheblicher Milliardenhöhe mit den verbindlichen Vorgaben der Schuldenbremse nicht zu vereinbaren sein dürfte. Es schließt sich insoweit der einstimmigen Stellungnahme des Unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats vom 7.12.2021 an.
- Angesichts der gigantischen Neuverschuldung des Bundes seit der Corona-Pandemie ist zu befürchten, dass die Aussage: „Es muss auf eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Ebenen der öffentlichen Haushalte geachtet werden“ in der Folgezeit erhebliche Verschuldungsüberwälzungsrisiken für Länder und Kommunen beinhaltet.
Neben dieser grundlegenden Gesamtbewertung hat es einstimmig festgestellt, dass der Koalitionsvertrag zahlreiche für die Kommunen und die ländlichen Räume relevante Vorhaben enthält. Die im Einzelnen ebenfalls einstimmig vorgenommenen 44 Bewertungen sind in der Broschüre abgedruckt und beziehen sich auf die Textzeilen des Koalitionsvertrages.