291 der insgesamt 295 Landkreise sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit verantwortlich für die Erfüllung des Anspruchs auf Krippenbetreuung sowie die Bedarfsplanung. Die Landkreise sind insoweit für 47 Mio. Einwohner, also etwa 57 % der Gesamtbevölkerung zuständig. Überwiegend gegen sie richtet sich daher auch der ab 1.8.2013 geltende Rechtsanspruch bezogen auf unter dreijährige Kinder (U3).
Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Landkreistages sind die Landkreise für diese Aufgabe gut gerüstet: In sieben von zehn deutschen Landkreisen wird es zum 1.8.2013 gelingen, allen nachfragenden Eltern eine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind unter drei Jahren anzubieten. Die übrigen drei von zehn Landkreise können fast allen Eltern einen Platz zur Verfügung stellen.
Karte der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Linksklick öffnet PDF, 4 MB)