Die Situation der Kreisfinanzen wird ausgabeseitig v.a. von den Ausgaben der Landkreise für soziale Leistungen dominiert. Die Landkreise sind in der Regel angesprochen, wenn die Kommunen bei der Umsetzung von Sozialgesetzen gefordert sind. Über die Hälfte der kommunalen Ausgaben für Grundsicherung für Arbeitsuchende und der in den vergangenen Jahren rasant wachsenden Ausgaben für Asylbewerberleistungen sowie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden von den Landkreisen getragen. Auch im Bereich der Jugendhilfe, der Hilfe zur Pflege und der milliardenschweren Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind die Landkreise kommunaler Hauptlastträger (Abbildung pdf). Über die Umlagen an die höheren Kommunalverbände, die zusammen etwa knapp die Hälfte der Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und rund 30 % der Ausgaben zur Hilfe zur Pflege stemmen, kommen weitere, indirekte Lasten hinzu.

 
2015 2016 Abb. 11

Die Ausgaben der Landkreise für den Aufgabenbereich „Soziale Sicherung“ umfassen mittlerweile 75-80 % des jährlichen Kreisetats. Allein die vom Landkreis direkt ausgezahlten Leistungsausgaben machen bereits einen Anteil von 38 % des Kreishaushalts aus. und haben ein höheres Gewicht, als die Ausgaben für Personal und laufenden Sachaufwand zusammen.

Die Investitionen füllen mit 5 % zwar einen vergleichsweise geringeren Anteil am Kreisetat aus. Sie konzentrieren sich aber v.a. auf den kommunalen Schulbau, der zu rund einem Drittel von den Landkreisen geleistet wird (West, Ostpdf), und den Bereich der Kreisstraßen, dem bei einem Anteil von 40 % an den Straßen mit überörtlicher Erschließungsfunktion eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt (West, Ostpdf). Mit Stand 2015 ist für die Kreishaushalte ein Investitionsstaupdf von rund 25,4 Mrd. € festzustellen, von dem der größte Anteil auf den Bereich der Schulen, gefolgt von der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, dem Breitbandausbau sowie der Gesundheitsinfrastruktur entfällt. V.a. die Investitionen in die Kreisstraßen mussten in den vergangenen Jahren aufgrund der Finanznot und sinkender Zuschüssen zurückgefahren werden. Bauinvestitionen der Kreise in Schulen und Straßenpdf.

Auf der Einnahmeseite bilden die Zuweisungen der Länder und die von den kreisangehörigen Gemeinden erhobene Kreisumlage die Haupteinnahmequellen der Landkreise. Während 2015 in den alten Ländern die Kreisumlage (Abb. 12, Abb. 4, Abb. 11Tab. 3*pdf) einen Anteil an den gesamten Kreiseinnahmen in Höhe von 43% abdeckte, war das Gewicht der entsprechenden Einnahmen bei den Landkreisen in den neuen Ländern nur nahezu halb so groß und betrug 27% (Übersichtpdf). Über die Jahre seit 1992 hinweg betrachtet werden in den alten Bundesländern nur 40-45 % und in den neuen Bundesländern lediglich 20-25 % der Kreisausgaben über die Kreisumlage finanziert.

Spiegelbildlich unterschiedlich ist das Gewicht der Zuweisungen der Länder, von denen ein maßgeblicher Teil über die FAGs und GFGs (Tab. 5, Tab. 6Tab. 7, Abb. 7, Tab. 2, Tab. 3, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen**pdf, Grafik kommunaler Finanzausgleichpdf) normiert wird. Der Anteil der Einnahmen aus den (laufenden und investiven) Zuweisungen lag 2015 in den Landkreisen der alten Länder ein Prozentpunkt niedriger als das der Kreisumlage und betrug 2 %. Ein völlig anderes Bild bietet sich bei den Landkreisen in den neuen Ländern, wo den laufenden und investiven Zuweisungen mit einem Anteil von 59 % im Vergleich zur Kreisumlage ein mehr als doppelt so hohes Gewicht an den Gesamteinnahmen zukommt.

Darüber hinaus bestehen allerdings auch zwischen den Ländern gravierende Unterschiede im Gewicht der Kreisumlage im Kanon der gesamten Kreiseinnahmen. So sind die Kreisumlagesatzunterschiedepdf (Tab. 1pdf) zwischen Sachsen (32,2 % in 2015) und Mecklenburg-Vorpommern (45,7 % in 2015) oder auch zwischen Baden-Württemberg (32,2 % in 2015) und dem Saarland (59,9 % in 2015) nicht auf unterschiedliche Belastungen im sozialen Bereich zurückzuführen. Sie sind insbesondere Folge der unterschiedlich ausgestalteten Finanzausgleichssysteme, von dessen Ausgestaltung die Höhe der Kreisumlage maßgeblich abhängig ist.

Seit Jahren reichen die Einnahmen der Landkreise nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Zur Finanzierung der laufenden Leistungen müssen sie sich deshalb in die Aufnahme von Kassenkrediten flüchten, die als Art kommunaler Dispositionskredit eigentlich nur für die Überbrückung unterjähriger Finanzlücken aufgrund des zeitlich unterschiedlichen Anfalls von Ausgaben und des Eingangs von Einnahmen dienen. Seit 1992 ist der Kassenkreditbestand der Landkreisepdf von rund 300 Mio. € auf 7,8 Mrd. € im Jahr 2012 angewachsen. 2013 und 2014 sank er erstmals nicht zuletzt aufgrund der Entschuldungsprogramme verschiedener Länder und beträgt zum 31.12.2015 6,6 Mrd. €. Insbesondere in Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wiegen die Belastungen der Landkreise aus den Kassenkrediten besonders schwer (Abb. 3pdf). In der überwiegenden Anzahl der Länder entfällt auf die Landkreise 40 % und mehr des gesamten Kassenkreditbestands des kreisangehörigen Raums und liegt höher, als es ihrem Anteil an den Ausgaben entspricht.  Die Kassenkredite machen bei den Landkreisen immer noch knapp ein Drittel der gesamten Verschuldungpdf aus.

2015 2016 Abb. 1
*  Die Abbildungs- bzw. Tabellennummern orientieren sich an der Darstellung im Kreisfinanzbericht 2015/2016 (erschienen als Ausgabe September 2016 der Fachzeitschrift "Der Landkreis").
** Die Aufstellungen der einzelnen Bundesländer sind hier pdf auch gesammelt als pdf-Datei verfügbar.


Investitionsstau und Kassenkreditbestand weiterhin auf hohem Niveau

Die Landkreise konnten 2015 zwar in bundesweiter Betrachtung eine leichte Verbesserung ihrer Finanzsituation zu einem Überschuss von 755 Mio. € verzeichnen. In 4 der 13 Flächenländer blieb das Ergebnis jedoch negativ. Der Investitionsstau in den Kreishaushalten beträgt mittlerweile 25,4 Mrd. €.

Insgesamt 100 der 295 deutschen Landkreise – d.h. 33,9 % – konnten den rechnerischen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben nicht erreichen. Der Kassenkreditbestand der Landkreise nahm allerdings aufgrund der Entschuldungsprogramme der Länder in den vergangenen drei Jahren um 1,2 Mrd. € auf 6,6 Mrd. € ab. Er macht jedoch weiterhin knapp ein Drittel der Landkreisschulden aus. In vielen Bundesländern halten die Landkreise die Hälfte am Kassenkreditbestand des Kreisbereichspdf.

2016 wird der Finanzierungssaldo der Landkreise um rund 0,9 Mrd. € schlechter als im Vorjahr ausfallen (-0,15 Mrd. €) (Tab. 2pdf). Hohe Ausgabenzuwächse werden flüchtlingsbedingt im Bereich der sozialen Leistungen (+11,4%), des laufenden Sachaufwands (+12,9%) und der Personalausgaben (+6,5%) zu erwirken sein. Stark steigen auch die Investitionen (+18,7%) sowie die Zuweisungen (+ 13,4%). Es ist trotzdessen mit einem leichten Sinken der Kassenkreditbestände in einer Größenordnung von 6,4 Mrd.€ zu rechnen.

Die trotz der anhaltenden Erholung der kommunalen Steuereinnahmen weiter angespannte Situation der Kreisfinanzen 2016 zeigt sich auch insbesondere in der Zahl der Kreishaushalte, die nicht den vorgeschriebenen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss sämtlicher Einnahmemöglichkeiten einschließlich der ordentlichen Verschuldung schaffen können. 2016 werden bundesweit 110 Landkreise (= 37,3 % aller Landkreise) einen defizitären Kreishaushalt (Kartepdf) aufweisen.


 

Der kommunale Spitzenverband der 294 Landkreise

Der Deutsche Landkreistag (DLT) vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 57 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands.

Deutscher Landkreistag

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