Die Landkreise kümmern sich um den Erhalt von Natur und Landschaft als Lebens- und Erholungsraum, sie organisieren die öffentliche Abfallentsorgung und helfen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, wo er benötigt wird. Als zuständige Behörden u. a. für den Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, für die Abfallentsorgung, für den Immissionsschutz sowie für die Bauaufsicht wachen die Landkreise über die Einhaltung der geltenden Umwelt- und Bauvorschriften.
Um in den ländlichen Räumen attraktive Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen mit lebendigen Ortskernen zu erhalten und den Flächenverbrauch – bei Erhaltung wirtschaftlich notwendiger Wachstumschancen – zu reduzieren, unterstützen die Landkreise die gemeindliche Innenentwicklung. Bei der Entwicklung der Landkreise gilt es insgesamt, auf eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu achten.