Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung des Deutschen Landkreistages hat Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen gestern Abend mit Landräten Fragen der Energieversorgung der Zukunft sowie der Novellierung des Abfallwirtschaftsrechts diskutiert.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Wir haben uns sehr über diesen offenen und konstruktiven Austausch gefreut. Gerade diese Themen sind derzeit für die Landkreise von großer Bedeutung und brennen den Landräten regelrecht unter den Nägeln.“

Der Bundesumweltminister stellte die zentrale Rolle der Landkreise bei der Energiewende heraus und machte deutlich, dass eine Erweiterung des Übertragungsnetzes unverzichtbar sei. Darin wurde er von DLT-Präsident Duppré unterstützt: „Ein rascher Ausbau erneuerbarer Energien ist unbedingt notwendig, die Speicherung und die Erweiterung des Übertragungsnetzes setzen aber auch Akzeptanz vor Ort voraus, was oft nicht selbstverständlich ist.“ Gerade deshalb sei den Landkreisen eine gerechte Verteilung der Vor- und Nachteile zischen Stadt und Land wichtig. „Vor dem Hintergrund der besonderen Lasten, die der ländliche Raum im Zusammenhang mit der Energiewende zu tragen hat, dürfen sich die Energiepreise in Stadt und Land nicht voneinander unterscheiden. Landkreise, Städte und Gemeinden müssen zudem unmittelbar vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren.“

Gerade der ländliche Raum sei für die Energieerzeugung aus regenerativen Quellen von besonderer Bedeutung, weil die Stromerzeugung aus Windenergie, Wasserkraft und Biomasse in nennenswertem Umfang praktisch nur im ländlichen Raum in Betracht komme. „Die Erzeugung von Energien aus regenerativen Quellen ist meist Energieversorgung vor Ort, was wiederum der Abhängigkeit von Energieimporten entgegen wirkt“, sagte Duppré. Der Minister knüpfte daran an und unterstrich, dass sich zahlreiche Landkreise bereits dem Ziel verpflichtet hätten, in absehbarer Zeit energieautark zu werden. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren sollte bundesweit nach möglichst einheitlichen Kriterien erfolgen.

Auch bei der Novellierung des Abfallwirtschaftsrechts sagte der Minister eine konstruktive Zusammenarbeit und einen engen Gesprächskontakt zu. Der Deutsche Landkreistag fürchtet in diesem Zusammenhang eine Bevorzugung privater Entsorger auf Kosten der Kommunen. „In günstig zu entsorgenden Gebieten könnten private Entsorgungsunternehmen versuchen, parallel zu den von den Landkreisen aufgebauten Entsorgungsstrukturen die werthaltigen Abfälle zu sammeln, was den Kommunen wichtige Einnahmen entziehen würde. Daher brauchen wir im Gesetz einen klaren Vorrang für die Kommunen“, forderte Duppré. Röttgen sagte, es müsse ein rechtssicherer und praktikabler Ausgleich dieser Interessen gefunden werden und zeigte sich offen für konkrete Formulierungsvorschläge.

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