Der Deutsche Landkreistag hat in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Klarheit über die zugesagte kommunale Entlastung durch den Bund eingefordert. DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte, es bestehe die Erwartung der Umsetzung spätestens zum 1.1.2016, zumal für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen Ergebnisse bis Herbst 2015 vorgelegt werden sollten und die Reform der Eingliederungshilfe „vor die Klammer“ gezogen worden sei. Nach der Formulierung im Koalitionsvertrag wüssten die Landkreise nicht definitiv, wann die Reform zur weiteren Entlastung der Kommunen in Kraft treten solle. Insoweit erwarteten sie möglichst umgehend Planungssicherheit. Der Koalitionsvertrag spreche von zwei Stufen, bestehend aus einer zügig zu realisierenden Entlastung in Höhe von 1 Mrd. Euro sowie einer weiteren mit einem Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich. Damit die Kommunen planen könnten, müssten sie vor allem wissen, wann die zweite Stufe in Kraft trete.

Henneke problematisierte darüber hinaus, ob die 5 Mrd. Euro tatsächlich bei den Kommunen ankommen werden: Denn die Landkreise seien nur in drei Ländern Aufgaben- und Finanzierungsträger der Eingliederungshilfe (Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen). In sieben Flächenländern liege die Finanzierungsverantwortung dagegen ganz oder überwiegend beim jeweiligen Land, bei dem daher auch dieunmittelbare Entlastungswirkung eintreten würde. Eine (vollständige) Weiterleitung der Entlastungswirkung an die Kommunen sei in diesen Ländern daher nicht gesichert bzw. landesrechtlich sogar kaum möglich.

Daher solle auf der Grundlage der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages die beabsichtigte  kommunale Entlastung stattdessen wie folgt umgesetzt werden:

  1. Durch eine Aufstockung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) auf bundesdurchschnittlich bis 49 %,
  2. durch eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils.


Bei den Kosten der Unterkunft bestehe ein Entlastungspotenzial von 2,41 Mrd. Euro; ein Punkt Umsatzsteuerbeteiligung entspreche etwa 2 Mrd. Euro. Die zunächst vorgesehene Entlastung um 1 Mrd. Euro könne demnach durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sichergestellt werden. Bei der Entlastung um 5 Mrd. Euro müsse die KdU-Bundesbeteiligung auf bundesdurchschnittlich 49 % und zudem die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung um ca. 1,3 Prozentpunkte erhöht werden.



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