Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Kommunen ab dem nächsten Jahr um 1 Mrd. € und ab 2018 im Rahmen einer Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen um 5 Mrd. € jährlich zu entlasten. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Wir begrüßen, dass die Entlastung um 1 Mrd. € ab 2015 nun gesichert ist und hierbei der Vorschlag des Deutschen Landkreistages aufgegriffen wurde, dies über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils zu realisieren.

Allerdings hat der Koalitionsvertrag eine Entlastung bereits ab 2014 in Aussicht gestellt, auf die die Kommunen seit dem vergangenen Herbst vertraut haben." Duppré appellierte an die Bundestagsfraktionen, im Zuge der Haushaltsplanberatungen die kommunale Entlastung noch in diesem Jahr eintreten zu lassen: „Wir wären bestens dafür gerüstet, diese Mittel umgehend für dringend notwendige Investitionen einzusetzen bzw. zur Tilgung überbordender Verschuldung zu verwenden."

Die Landkreise hätten darüber hinaus bezogen auf die Reform der Eingliederungshilfe eine Entlastung bereits in der laufenden Legislaturperiode erwartet. Allerdings werde nunmehr Planungssicherheit geschaffen, weil die notwendigen Finanzmittel ab 2018 Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung geworden und damit als gesichert zu betrachten seien. „Der Deutsche Landkreistag wird gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter nachdrücklich darauf dringen, einen Entwurf für die Reform der Eingliederungshilfe so schnell wie möglich vorzulegen und bietet dabei als Hauptaufgabenträger seine konstruktive Mitwirkung an", so Duppré.

Für den Deutschen Landkreistag sei es entscheidend, dass die kommunalen Haushalte tatsächlich entlastet werden, und zwar in allen Bundesländern. Die Landkreise haben daher auf eine Umsetzung der Koalitionszusagen gedrängt und insbesondere in den Mittelpunkt gestellt, dass ein Finanzierungsweg gewählt wird, der eine tatsächliche und flächendeckende Entlastung der Kommunen sicherstellt. „Wir sind froh, dass der Bund unserem Vorschlag gefolgt ist und als Vehikel die Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils gewählt hat. Dies ist ein einfacher Weg, so dass die Entlastung auch gesichert bei den Gemeinden sowie zeitversetzt bei den Landkreisen ankommen kann. Das vermeidet viele Verteilungsprobleme, die sonst gedroht hätten", so Duppré.

Schließlich sagte er mit Blick auf die weitere Entlastung in Höhe von 5 Mrd. €: „Wichtig ist zudem, dass eine Reform der Eingliederungshilfe nicht zu kostenintensiven Leistungsausweitungen führt. Wir werden daher im Zuge der anstehenden Beratungen zur Vorbereitung der Reform besonders darauf achten, dass die Entlastungszusage zugunsten der Kommunen nicht geschmälert wird", so der DLT-Präsident abschließend.

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