Nach Auffassung des Deutschen Landkreistages geht der nunmehr vorliegende Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) für ein Wertstoffgesetz aus kommunaler Sicht in die vollkommen falsche Richtung. Landrat Reinhard Sager kritisierte vor allem, dass im Entwurf keine kommunale Organisationsverantwortung für die Wertstoffsammlung vorgesehen sei.

„Zusätzlich zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen soll nach dem Arbeitsentwurf nun auch die Entsorgung der sonstigen Haushaltabfälle aus Kunststoffen oder Metallen den dualen Systemen übertragen werden. Damit wird die Privatisierung der Hausmüllentsorgung weiter vorangetrieben, was keinesfalls geschehen darf. Aus kommunaler Sicht ist daher an den Gesetzgeber zu appellieren: So nicht!"

Der Entwurf bleibe hinsichtlich der Rolle der Landkreise und kreisfreien Städte massiv hinter den Eckpunkten für ein Wertstoffgesetz zurück, auf die sich die Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium im Sommer verständigt hatten. „Insofern ist für uns vollkommen unverständlich, dass das Ministerium von einer Stärkung der Rolle der Kommunen spricht. Das Gegenteil ist richtig." So sei im Eckpunktepapier noch vorgesehen gewesen, die Einflussmöglichkeiten der Kommunen durch Vorgaben zu Art und Weise der Wertstoffsammlung gegenüber den dualen Systemen zu stärken.

„Von dieser Ankündigung ist nun so gut wie nichts mehr übrig geblieben", so Sager. Denn im vorliegenden Entwurf sei diese Steuerungsmöglichkeit erheblich zugunsten der Systembetreiber verwässert worden. Auch sei aus dem im Eckpunktepapier noch vorgesehenen Durchgriffsrecht der Kommunen auf das im Auftrag der Systembetreiber vor Ort tätige Entsorgungsunternehmen lediglich ein – zudem folgenloses – „Rügerecht" geworden. „Damit wird die Rechtsposition der Landkreise und kreisfreien Städte als Entsorgungsträger massiv eingeschränkt."

„Ziel des Deutschen Landkreistages ist nach wie vor die Zuständigkeit der Kommunen für die Sammlung aller Abfälle aus privaten Haushalten, um den Bürgern eine zuverlässige und am Gemeinwohl orientierte Dienstleistung aus einer Hand anbieten zu können. Dafür werden wir weiter kämpfen!" Gebührensteigerungen seien hierbei nicht erforderlich, wenn die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen und wertstoffhaltigen Produkten vom Gesetzgeber dazu verpflichtet würden, den Kommunen die Kosten der Sammlung zu erstatten, erläuterte Sager abschließend.

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