Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer hat der Deutsche Landkreistag dazu aufgerufen, die notwendige Neuregelung zügig auf den Weg zu bringen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte am Rande der Jahrestagung des kommunalen Spitzenverbandes in Wiesbaden: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass die Grundsteuer nun zügig reformiert werden muss. Wir sind zu viele Jahre in diesem Thema nicht voran gekommen. Was wir erreichen müssen, ist ein gerechteres System der Grundstücksbewertung. Die Modelle dazu liegen auf dem Tisch. Es ist Zeit für Entscheidungen und nicht für erneute Grundsatzdiskussionen." Insofern seien die vorhandenen Alternativen anhand des Urteils auf ihre sachliche, zeitliche und politische Umsetzbarkeit zu prüfen. Grundlage sollte das Modell des Bundesrates sein, das sowohl die Vorgaben der Finanzministerkonferenz als auch kommunale Erwartungen erfülle.

Im Zuge einer Neuregelung der Grundsteuer müsse zunächst die Neubewertung der rund 35 Mio. Grundstücke und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Bei unbebauten Grundstücken würde nach dem Modell des Bundesrates auf die Bodenrichtwerte abgestellt. Bei bebauten Grundstücken werde zusätzlich noch der Wert des Gebäudes erfasst, wobei die Art des Gebäudes und das Baujahr berücksichtigt würden. „Das wäre insgesamt gesehen gerecht und führte mit kommunalindividuellen Hebesätzen zu richtigen Ergebnissen. Ein Effekt wäre hierbei natürlich, dass Eigentümer unterbewerteter Immobilien nicht geschont werden würden, umgekehrt aber auch, dass für bislang überbewertete Immobilien weniger zu zahlen sein würde", so Henneke.

Mit dem Modell und den darin enthaltenen erweiterten Gestaltungs- und Differenzierungsmöglichkeiten von Land und Kommunen ließen sich die meisten der politisch nicht gewollten Belastungssituationen korrigieren bzw. zumindest deutlich entschärfen. Dies gelte sowohl für Belastungsunterschiede innerhalb einer Kommune als auch zwischen Kommunen sowie ebenso für die Wirkungen der reformierten Grundsteuer im reformierten Länderfinanzausgleich. „Wir sollten die vom Bundesverfassungsgericht gegebene Zeit bis zur Anwendung der Neuregelung 2025 nutzen, um uns über die adäquate Ausrichtung dieser Stellschrauben zu verständigen und dürfen keine Zeit mit unnötigen Grundsatzdebatten verlieren", so Henneke abschließend.



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