Der Deutsche Landkreistag hat die Einigung von Bund und Ländern zur Kompensation kommunaler Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit dem Investitionsbooster begrüßt. „Wir sind froh, dass die Kommunen 13,5 Mrd. € an Verlustkompensation für wegfallende Gewerbesteuereinnahmen erhalten sollen. Das ist ein Erfolg für die kommunale Seite. Darüber hinaus muss aber noch eine Lösung für die umfassende kommunale Finanzkrise gefunden werden“, sagte Präsident Landrat Dr. Achim Brötel anlässlich einer Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes im Landkreis Tübingen. „Hierfür brauchen wir einen strukturellen Ansatz. Die Kompensation für die Gewerbesteuerausfälle hilft uns nicht, aus diesem Defizit herauszukommen, sondern nur, es nicht noch weiter zu verschärfen.“
Der Weg über die Umsatzsteuer sei nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages der richtige, um die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer auszugleichen: „Wichtig ist nun, die 13,5 Mrd. € zu verstetigen und nach Einwohnern zu verteilen – und nicht im Wesentlichen nach Wirtschaftskraft. Sonst würde das die kommunale Finanzkrise weiter vertiefen.“
Denn den Kommunen stünde das Wasser bis zum Hals: „Die Haushaltsprognose für die kommenden Jahre verheißt nichts Gutes. Wenn Bund und Länder nicht handeln, zieht es uns vollends in den Sumpf und wir werden vor Ort in den Gemeindevertretungen und Kreistagen nahezu handlungsunfähig – mit allen Folgen für Demokratie, Rechtsstaat und Vertrauen der Bevölkerung in funktionierende staatliche Strukturen.“
Der Deutsche Landkreistag setze sich daher seit Langem für eine Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils ein, die er weiter fordere. „Gleichzeitig muss an die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen herangegangen werden und zumindest ihre Wachstumsdynamik gerade in den Bereichen mit hohen Zuwachsraten deutlich zurückgeführt werden“, so Brötel.
Die im Paket verabredeten weiteren Zahlungen des Bundes an die Länder seien ebenfalls zu begrüßen: „Das milliardenschwere Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie in Kitas wird auch die Kommunen entlasten. Gleiches gilt für die Aufstockung des Transformationsfonds Krankenhäuser“, so DLT-Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy.
Die Verabredungen zur Entlastung der reichen Länder und zur Altschuldenhilfe des Bundes seien in diesem Zusammenhang hingegen ein falsches Signal, so Brötel weiter, denn: „Die Länder und nicht der Bund stehen für ihre Kommunen in dieser Frage in der Verantwortung. Es dürfen nicht diejenigen Länder noch dafür belohnt werden, die am wenigsten ihren Aufgaben nachgekommen sind.“ Insofern sei dies ein gänzlich anderes Thema als die Kompensation von Gewerbesteuerausfällen oder eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung durch den Bund, so Brötel.
Abschließend hob er die Vereinbarungen zum Sondervermögen hervor, das man allerdings strikt von den übrigen Stärkungsmaßnahmen trennen müsse: „Dass mindestens 60 % der Mittel den Kommunen zugutekommen sollen, ist ein fairer Ansatz. Entscheidend wird nun sein, dass diese Mittel auch zügig vor Ort ankommen und nicht in komplizierten Verwaltungsverfahren zu viele Kräfte binden.“ Die Anforderungen an die Mittelverwendung – etwa Berichtspflichten oder Prüfvorbehalte – sollen sich auf das Notwendigste beschränken, um eine möglichst schlanke und effiziente Umsetzung zu gewährleisten. „Die Verwendungsbreite wurde erweitert und das Zusätzlichkeitskriterium wurde gestrichen – beides unterstützen wir sehr.“