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Der durch einen terroristischen Anschlag herbeigeführte mehrtägige Stromausfall im Berliner Südwesten führt vor Augen, wie schnell ein regional begrenztes Ereignis das öffentliche Leben und zentrale Versorgungsfunktionen massiv beeinträchtigen kann. Der Deutsche Landkreistag sieht darin auch ein deutliches Signal für Bund und Länder, den Schutz kritischer Infrastrukturen und die damit zwingend verbundene Krisenvorsorge konsequent weiterzuentwickeln – organisatorisch, technisch und finanziell. Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte: „Der Vorfall in Berlin zeigt: Schon ein einzelner, gezielter Angriff kann zehntausende Menschen treffen – und damit sehr schnell die Grenze dessen erreichen, was im Alltag noch beherrschbar ist. Resilienz ist deshalb ein flächendeckendes Thema und keines, das man nur bezogen auf große Infrastrukturen betrachten kann.“

Als Träger des Katastrophenschutzes halten die Landkreise seit Jahren belastbare Strukturen für außergewöhnliche Lagen vor. Dazu zählen Krisenstäbe, Alarm- und Einsatzplanungen sowie die Koordination mit Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz. Besonders schutzbedürftige Einrichtungen – etwa Leitstellen, Krankenhäuser sowie Wasser- und Abwasserinfrastrukturen – sind in der Regel über Notstrom- und Notfallkonzepte abgesichert. Ergänzend werden vielerorts interne Vorbereitungen für Anlaufstellen, Katastrophenschutz-Leuchttürme, Notunterkünfte und Informationspunkte getroffen, um die Bevölkerung bei länger andauernden Ausfällen versorgen und informieren zu können.

Brötel betonte: „Die Landkreise sind gerade auch in der Krise handlungsfähig. Resilienz ist aber kein statischer Zustand. Wir arbeiten deshalb kontinuierlich daran, unsere Vorsorge weiterzuentwickeln, Schwachstellen zu identifizieren und Abläufe zu verbessern. Dazu gehören regelmäßige Übungen, die Aktualisierung von Notfallplänen und der Ausbau technischer Redundanzen.“ Voraussetzung dafür sei allerdings eine verlässliche finanzielle Ausstattung des Katastrophenschutzes sowie eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Das ist und bleibt eine Daueraufgabe aller staatlichen Ebenen.“

Vor diesem Hintergrund fordert der DLT, den aktuellen Entwurf des sog. KRITIS-Dachgesetzes an wichtiger Stelle zu ändern, das den Schutz kritischer Infrastrukturen verbessern soll. „Der darin vorgesehene Regelschwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern, den eine KRITIS-Anlage überschreiten muss, bevor der entsprechende Betreiber überhaupt den Anforderungen des Gesetzes unterliegt, ist deutlich zu hoch. Es hilft nichts, wenn nur besonders große Unternehmen entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. Die Mehrheit der Menschen und Gewerbebetriebe wird nämlich von Betreibern versorgt, die unterhalb dieses Schwellenwerts liegen – vor allem in den ländlichen Räumen.“

Diese Sicherheitslücken müssten daher im noch laufenden parlamentarischen Verfahren geschlossen werden, so Brötel weiter. „Vorsorgepflichten, Meldewege und Mindeststandards müssen zudem so ausgestaltet sein, dass sie bundesweit und damit flächendeckend wirken können. Schließlich gehört der Bereich Staat und Verwaltung ausdrücklich in den Anwendungsbereich; auch die Verwaltung ist Teil der kritischen Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens.“

 

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