© Christian Schwier

In den Landkreisen besteht eine erhebliche Unruhe im Hinblick auf die befürchteten massiven Veränderungen des Rettungsdienstes durch ein entsprechendes Reformgesetz des Bundesgesundheitsministeriums. Der Deutsche Landkreistag tritt dem Gesetzentwurf entgegen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke hat dies dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegenüber für die Montagsausgaben verschiedener Zeitungen wie folgt kommentiert:

„Wir lehnen die Pläne von Bundesminister Spahn strikt ab. Sie würden die Axt an funktionierende und bewährte kommunale Strukturen des Rettungsdienstes legen. Das ist eine ureigene kommunale Aufgabe, mit der die Krankenkassen nichts zu tun haben. Das muss auch so bleiben.

Es ist abwegig, an dieser Stelle anzusetzen. Denn das Problem besteht nicht darin, dass der kommunale Rettungsdienst nicht funktionieren würde. Vielmehr ist es so, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst strukturell nicht gut aufgestellt bzw. schlicht nicht bekannt genug ist. So kommt es immer wieder vor, dass der Rettungsdienst und die Notfallambulanzen für Beschwerden gerufen werden, die definitiv keine Notfälle sind.

Die Lösung besteht daher darin, den funktionierenden Teil, also den Rettungsdienst und die Leitstellen der Kommunen entsprechend aufzuwerten. Daher könnte man eher darüber diskutieren, ihnen die Kompetenzen zu geben, auch für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu disponieren.“

 

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