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Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke hat der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Montagsausgabe) ein Interview zur Frage der Tilgung kommunaler Altschulden durch den Bund vor dem Hintergrund gleichwertiger Lebensverhältnisse gegeben. Statt sich der Altschuldenfrage anzunehmen, solle der Bund das Geld besser im Rahmen seiner Aufgaben für zukunftsorientierte Gleichwertigkeitsmaßnahmen einsetzen, sagte er. Es stünden zu wenig Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. "Die Strukturen im ländlichen Raum entwickeln sich gut, aber das reicht allein nicht zum Aufrechterhalten der Infrastruktur. Da braucht es staatliche Strukturpolitik für die ländliche Entwicklung und auch für die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur in strukturschwachen Städten. Aber dafür gibt es zu wenig Geld."

Wenn der Bund nun die Altschulden mit abtragen solle, setze das die falschen Prioritäten: "Die Geschichte, die bei den Kassenkrediten erzählt wird, stimmt vorne und hinten nicht! Die Gemeinden sollen arme Teufel mit geringen Steuereinnahmen sein, weil die Einwohner wenig oder gar keine Steuern zahlen. Die Kommunen sollen deshalb hohe Soziallasten haben, diese selbst zahlen müssen und damit vom Staat allein gelassen werden. Dadurch sollen hohe Kassenkredite unabweisbar entstehen, ohne dass die Stadt dafür verantwortlich sein möchte. Diese Ursachenkette trifft nicht zu", stellte er fest. Generell trat er für die Wahrnehmung der Länderverantwortung bei der Altschuldenfrage ein. "Hessen hat ein Entschuldungsprogramm aufgelegt. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und andere haben das früher auch getan. Was die Bundesregierung nun machen soll, kann das Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls tun."

Stattdessen gebe die Bundesregierung immer wieder Milliarden für die Kommunen und bestimme darüber, was die zu tun und lassen hätten. "Wenn immer gefordert wird, der Bund soll immer mehr für von ihm kreierte Pflichtaufgaben zahlen, verkennt es das Wesen kommunaler Selbstverwaltung vollständig. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht: Wer bestellt, zahlt. Das ist das Gegenteil des geltenden Rechts. Das tut so, als könnte sich der Bund durch Geld jede kommunale Leistung kaufen. Der Eindruck ist: Wenn du mir Geld gibst, mache ich es. Dagegen brauchen wir ein Prostitutionsverbot! Der Bund kauft sich Willigkeit ein. Das ist ein ganz falsches Denken." Die Kommunen bräuchten stattdessen Steuereinnahmen, die richtig verteilt werden müssten, so der Hauptgeschäftsführer.

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