© DLT

In der Mittwochsausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke dargestellt, dass die Kommunen zur Kompensation von Mindereinnahmen und Mehrausgaben von Bund und Ländern 11,5 Mrd. Euro einfordern. „Das muss schnell passieren, sonst stehen die Kommunen schon in kurzer Zeit vor Liquiditätsproblemen“, sagte er der Zeitung. Mitte Mai würden erhebliche Rückzahlungen und Ausfälle von Steuereinnahmen drohen, die sich auch in den kommunalen Finanzen bemerkbar machten. Hinzu kämen Einnahmeausfälle für Beiträge und Gebühren.

Dennoch könne von einer drohenden Pleitewelle der Kommunen keine Rede sein. „Jedes Wort von Pleite ist falsch und zerstört Vertrauen in den Staat." Landkreise und Gemeinden könnten nicht pleitegehen. „Wir brauchen einen kühlen Kopf und eine nüchterne Analyse der kommunalen Mindereinnahmen und Mehrkosten." Aufgeregtheit sei fehl am Platze. Landkreise, Städte und Gemeinden bräuchten schnell konkrete und verlässliche Hilfe. Die wichtigste Botschaft laute: Gerade die Kommunen und ihre Einrichtungen, zu denen insbesondere auch die Sparkassen zählten, müssten in der Krise ein Stabilitätsanker sein. Wenn Krisenzeiten gemeinhin als „Zeit in der Exekutive“ gelten würden, meine das in erster Linie die kommunale Selbstverwaltung. „Gerade durch sie zeigt der Staat sein Gesicht."

Henneke rechnete vor: Die Kommunen hätten mit Steuerausfällen von etwa 12 Mrd. Euro und SGB II-Mehrausgaben in Höhe von etwa 2 Mrd. Euro zu rechnen. Hinzu würden weitere Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen treten, so dass gegenüber den bisherigen Annahmen ca. 16 Mrd. Euro fehlten. Davon leitete er folgende Forderungen ab:

  1. Vom Bund erwarten wir, dass die finanziellen Mehrbelastungen der kommunalen Ebene durch das SGB II und weitere Folgen der Eilgesetzgebung finanziell kompensiert werden. Das geht verfassungsrechtlich unmittelbar nur auf der Einnahmeseite – und zwar durch eine erhöhte kommunale Umsatzsteuerbeteiligung i. H. v. 2,5 Mrd. Euro, die nach einem ortsbezogenen, d. h. einwohnerbezogenen und nicht nach einem das Steuerkraftgefälle der Kommunen noch verstärkenden wirtschaftsbezogenen Schlüssel horizontal verteilt wird.

  2. Von den Ländern erwarten wir, dass diese möglichst unverzüglich jeweils ein „Kommunalmindestfinanzausstattungssicherstellungsgesetz“ erlassen, mit dem sie dafür Sorge tragen, dass die für die Kommunen unverschuldet wegbrechenden Steuereinnahmen durch befristet zu gewährende Schlüsselzuweisungen des Landes substituiert werden. Jetzt gilt es außerdem für alle Länder, gegenwartsbezogen die Entstehung neuer Kassenkredite zu vermeiden, anstatt über die Ablösung alter Kassenkredite zu diskutieren. Für derartige Maßnahmen der Länder müssen in den Flächenländern insgesamt 9 Mrd. Euro, also durchschnittlich ca. 120 Euro pro Kopf der Bevölkerung, bereitgestellt werden.

 

Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.