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Kommunen und Verkehrsunternehmen wollen ihre Anstrengungen zur Durchsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr intensivieren. Nach einem Runden Tisch auf Einladung des Bundesverkehrsministeriums kündigten die zuständigen Ministerien aus Bund und Ländern sowie Verkehrsunternehmen und kommunale Spitzenverbände an, ab Oktober Schwerpunktkontrolltage durchzuführen. 15 Bundesländer haben bereits die Festsetzung eines Mindestbußgelds von 50 Euro umgesetzt.

In der Erklärung heißt es:

"Alle Beteiligten sind sich einig, dass mit der Einführung der Maskenpflicht ein unverzichtbarer Beitrag geleistet wurde, das Infektionsrisiko zu minimieren, die Pandemie unter Kontrolle zu halten und gravierendere Einschnitte in das öffentliche Leben zu vermeiden. Sie appellieren weiterhin an alle Fahrgäste, konsequent die Mund-Nasen-Bedeckung in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr hat eine große Wirkung beim Schutz Mitreisender vor Covid-19-Infektionen, stärkt das Vertrauen der Fahrgäste in die Sicherheit des öffentlichen Personenverkehrs und trägt dazu bei, in Zeiten der Pandemie die Mobilität der Menschen mit Bahnen und Bussen zu sichern.

Die zuständigen Behörden sowie die Verkehrsunternehmen werden ihre Maßnahmen zur Kontrolle und Einhaltung der Maskenpflicht sichtbar erhöhen; die zuständigen Behörden werden die Anstrengungen zur Durchsetzung intensivieren. Um sichtbare Zeichen des gemeinsamen Willens zur Einhaltung der Maskenpflicht zu setzen, werden beginnend ab Anfang Oktober 2020 alle Beteiligten (Verkehrsunternehmen, Ordnungs- und Gesundheitsämter, Polizei der Länder und Bundespolizei) abgestimmte und eng koordinierte regionale, überregionale und bundesweite Schwerpunktkontrolltage durchführen, die kontinuierlich wiederholt werden."

 

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