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Aus vielfältigen Gründen spielen Fragen von Kooperationen und Fusionen von Sparkassen eine große Rolle. Angesichts der Marktbedingungen wird dies auch in Zukunft so sein. Die Gremien des Deutschen Landkreistages befassen sich deshalb seit vielen Jahren intensiv mit Fragen der Sicherung der kommunal getragenen Sparkassenstruktur, um ein erfolgreiches System in eine wirtschaftlich und rechtlich gesicherte Zukunft zu begleiten.

Aus Anlass jüngster strukturgefährdender Fusionsüberlegungen hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages einstimmig 15 Eckpunkte für Fusionen und Kooperationen im Sparkassenwesen als Orientierung für Trägerentscheidungen in allen Bundesländern beschlossen. Diese knüpfen ausdrücklich an frühere Beschlüsse an und betonen die Entscheidungszuständigkeit und Verantwortung der Träger bei Fusionsentscheidungen - das sind neben kreisfreien Städten und zum Teil kreisangehörigen Gemeinden ganz überwiegend die Landkreise, für die die von Ihnen getragenen Sparkassen flächendeckend von herausragender Bedeutung sind.

Darüber hinaus hat DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke weitere Überlegungen zur spezifischen Situation in Schleswig-Holstein dargelegt:

 

 

 

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