© Marc Darchinger

Der Deutsche Landkreistag hat erneut die Bedingungen und Grenzen für Sparkassenfusionen deutlich gemacht. Nach dem gescheiterten Zusammenschluss der öffentlich-rechtlichen Förde Sparkasse und der freien Sparkasse Mittelholstein gab DLT-Hauptgeschäftsführer und DSGV-Vizepräsident Prof. Dr. Hans-Günter Henneke der Börsen-Zeitung (Ausgabe vom 4.5.2021) ein ausführliches Interview. Die Sparkassenorganisation habe sich in den vergangenen 20 Jahren heftigster Angriffe durch Europa, aber auch durch ein Hauptgutachten der Monopolkommission erwehren müssen. „Das haben wir geschafft, da dürfen wir aber in unserer Argumentation auch nicht durch unrechtmäßige Binnenvorgänge angreifbar werden“, erklärte er. Sonst stehe mehr als die Glaubwürdigkeit der öffentlich-rechtlichen Sparkassensäule in Deutschland auf dem Spiel.

Es gehe darum, Lehren aus Fehlern der Vergangenheit zu ziehen. „Und der mediale Hauptfehler lag darin, nicht zuerst mit allen Beteiligten die relevanten Fragen durchzuprüfen, sondern mit einem Paukenschlag seitens der Vorstände medial vorzupreschen. Institute sind im Übrigen nicht die Akteure, sondern als Einrichtungen ihrer Träger die Objekte von Fusionen." Sparkassenorganisationsrecht sei besonderes Kommunalrecht, das dem Land Regelungsbefugnisse nur für kommunalgetragene Sparkassen verleihe und sich gerade nicht auf das Recht der freien Sparkassen erstrecke. „Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 1984 verbindlich und abschließend für ganz Deutschland am Beispiel des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein entschieden."

In der Vergangenheit stattgefundene Fusionen zwischen öffentlichen und privaten Sparkassen in Schleswig-Holstein seien „aus der Not geboren" gewesen. Dann sei allerdings das Sparkassengesetz in Schleswig-Holstein so eindeutig geändert worden, dass der Gesetzgeber wörtlich ausführen konnte: „Nachdem durch die Änderung des Sparkassengesetzes vom 31.1.2013 das Risiko einer Privatisierung von öffentlich-rechtlichen Sparkassen beseitigt worden ist…“

Die potenziellen Fusionspartner hätten über die rechtlichen Fragen mithin nicht disponieren können. „Zudem steht es den ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichteten Sparkassen nicht zu Gebote, private Aktionärsinteressen zu bedienen. Im Konkreten ging es also nicht nur um eine Fusion mit einer freien Sparkasse, sondern auch um die Berücksichtigung der Belange von über 1.000 angeworbenen privaten Aktionären. Deren berechtigte Zielsetzungen in einer AG sind aber mit den Belangen einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse schlechterdings nicht in Einklang zu bringen."

Da das Sparkassengesetz insofern eindeutig sei, schloss sich Henneke im Übrigen den klugen, abgewogenen Ausführungen des neuen Kieler Sparkassenverbandspräsidenten Oliver Stolz an, der ebenfalls in der Börsen-Zeitung (Ausgabe vom 9.4.2021) für einen konstruktiven Umgang mit der Situation geworben habe, zumal akuter Handlungsbedarf nicht bestehe, weil beide Institute „kerngesund" seien. „Dennoch wird es andernorts zu Fusionen kommen, die aber auch als Anstalten öffentlichen Rechts Maß und Mitte bei der gebietlichen Ausdehnung benachbarter Sparkassen und dem aus kommunaler Sicht zwingenden Grundsatz der Überschaubarkeit wahren müssen. Mit dem richtigen Kompass schaffen wir das", so Henneke.

Ergänzend dazu führte er aus, dass aber auch Fusionen öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht unbegrenzt möglich seien, sondern nur in einem einheitlichen Wirtschaftsraum bei überschaubaren Gebieten benachbarter Träger. Außerdem läge die Entscheidung darüber in der Verantwortung der Träger und nicht der Sparkassenvorstände.

Angesichts der Situation in Schleswig-Holstein, aber auch mit Blick auf Fusionsbestrebungen in Rheinland-Pfalz bietet die Sparkassenrangliste 2020 pdf im Vergleich zum Vorjahr ein äußerst beruhigendes Bild: Es hat gerade einmal drei Fusionen gegeben, sodass sich die Zahl der Sparkassen von 379 auf 376 reduziert hat. Die markanteste Veränderung betrifft den Landkreis Göttingen: Dort gibt es seit 2020 neben der Braunschweigischen Landessparkasse statt bisher fünf „nur noch“ drei Sparkassen, nämlich Göttingen, Osterode und Duderstadt, an denen neben dem Landkreis Göttingen die Städte Göttingen und Hann. Münden bzw. Duderstadt bzw. Osterode, Bad Lauterberg und Bad Sachsa beteiligt sind.

 

 

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