Der Deutsche Landkreistag hat den Bund aufgefordert, das Problem zu lösen, dass die Bundesdruckerei derzeit nicht in der Lage ist, ausreichend Dokumentvorlagen für sog. Fiktionsbescheinigungen an die Ausländerbehörden auszuliefern. Diese Schriftstücke ermöglichen es, schon vor Erteilung des eigentlichen Aufenthaltstitels ab dem kommenden Monat Leistungen von den Jobcentern beziehen zu können. Es bedarf der Anerkennung von Ersatzdokumenten der Ausländerbehörden.

Präsident Landrat Reinhard Sager sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben): „Der Wechsel ukrainischer Flüchtlinge in das SGB II zum 1. Juni droht an einem entscheidenden Punkt ins Stocken zu geraten. Die Bundesdruckerei kann derzeit nicht genügend fälschungssichere Dokumentenvorlagen ausliefern, auf denen die Ausländerbehörden ihre Fiktionsbescheinigungen ausstellen. Das mag sich anachronistisch anhören, spielt aber im Jahr 2022."

Daher habe der DLT beim Bund darauf gedrängt, dass für den Wechsel in das SGB II auch andere Bescheinigungen der Ausländerämter anerkannt werden, zumindest für eine Übergangszeit. „Anderenfalls befürchten wir den Frust nicht nur vieler ukrainischer Vertriebener, denen von der Politik versprochen worden ist, ab dem 1.6. ihre Leistungen von den Jobcentern zu erhalten. Auch unsere Mitarbeiter in den Ausländerämtern und Jobcentern sowie Arbeitgeber werden sich einer Welle aus Unverständnis und Frust gegenübersehen. Noch sind ein paar Tage Zeit, in denen sich der Bund zu einem pragmatischen Vorgehen entschließen sollte.“

 

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