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Das Bundesinnenministerium hatte unlängst den Entwurf für ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ vorgelegt. Damit sollen Asylbewerber, die bereits fünf Jahre geduldet sind, ein langfristiges Bleiberecht erhalten. Der Deutsche Landkreistag warnt davor, weil dies auch gelten soll, wenn die Identität der betreffenden Person nicht geklärt werden konnte, und auch dann, wenn selbst nach fünf Jahren der eigene Lebensunterhalt nicht gesichert werden kann. Präsident Landrat Reinhard Sager erläuterte diese Position gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben).

Er sagte: „Wir wollen ebenfalls integrationswilligen Ausländern eine sichere Perspektive bieten. Die Bundesregierung ignoriert in ihrem Gesetzentwurf aber die Gefahr von Missbrauch und Fehlsteuerung. Das ist blauäugig. Die Erfahrungen der Landkreise und ihrer Ausländerbehörden zeigen, dass nach negativem Abschluss des Asylverfahrens über Jahre hinweg Duldungen verlängert werden müssen, auch weil die Beschaffung von Reisepässen und damit die Klärung der Identität verweigert wird. Damit wird der rechtlich nicht erlaubte Aufenthalt faktisch immer weiter hinausgezögert. Das darf nicht auch noch belohnt werden."

Bei derartigen Langzeitgeduldeten handele es sich in der Regel um Personen, die bislang kein starkes Interesse gezeigt hätten, ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen oder ernstgemeinte Bestrebungen unternommen hätten, sich in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren. „Deren Aufenthalt sollte deshalb gerade nicht auch noch weitergehend legalisiert werden."

Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll nach dem Willen der Bundesregierung auch dann greifen, wenn die Identität bislang nicht geklärt werden konnte. Also auch in Fällen, in denen Reisepässe weggeworfen wurden oder sonst keine Mitwirkung stattgefunden hat. „Das kann und darf nicht sein. Ebenso muss nach jetzigem Stand der Lebensunterhalt nicht gesichert sein. Vor allem eine geklärte Identität muss Voraussetzung für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland sein. Alles andere wäre ein Freifahrtschein für Missbrauch und eine ungesteuerte Zuwanderung." Denn die geplante Bleiberechtsregelung würde als Pull-Faktor auch für solche Ausländer als Anreiz wirken, die von vornherein keine Aussicht auf Anerkennung haben. „Wir sollten tunlichst jede Vermischung von Asylrecht und Fachkräfteeinwanderung vermeiden. So etwas kann nicht gutgehen. Deshalb sollte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf unbedingt wieder einsammeln.“

 

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