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Der Schutz der Pflegebedürftigen sowie der Beschäftigten vor Corona, aber auch die Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung müssen bei einer drohenden neuen Infektionswelle im Herbst und Winter weiter im Mittelpunkt der Überlegungen stehen. Der Deutsche Landkreistag ist Partner der „Gemeinsamen Erklärung zur Bewältigung der Corona-Pandemie und der Rolle der Pflegeeinrichtungen im Herbst/Winter 2022/2023“ , die das Bundesgesundheitsministerium, die Bundesverbände der Leistungserbringer in der Pflege, der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger herausgegeben haben.

Ein flächendeckendes Impfangebot mit den neu zugelassenen angepassten Impfstoffen, umfassende Hygiene- und Testkonzepte und ein einfacher Zugang von infizierten Pflegebedürftigen zur Arzneimittelversorgung sollen die pflegerische Versorgung auch im Falle ansteigender Infektionszahlen im Herbst und Winter sicherstellen. Dies ist der Kern der vorliegenden Erklärung. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Pflegekräfte gleichermaßen vor Infektion und Überlastung zu schützen.

 

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