Für die Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen soll in den kommenden Haushaltsjahren zusätzlich 1 Mrd. € aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zur Verfügung gestellt werden. Das begrüßt der Deutsche Landkreistag und führt dies auch auf seine Interventaion zurück. Zu kritisieren ist allerdings, dass dies erst ab 2024 Wirkung entfalten würde. Damit werden die aufgelaufenen Anträge aus dem Jahr 2022 und die neuen 2023 zu stellenden Anträge noch nicht bedient. Die Bundesregierung muss daher mit Blick auf die zahlreichen aktuellen Anträge und die Notwendigkeit, den Infrastrukturausbau schnell zu ermöglichen, pragmatisch vorgehen.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt wurden die entsprechend Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsjahre ab 2024 des Titels im Wirtschaftsplan des Sondervermögens von 3,18 Mrd. € auf 4,18 Mrd. € erhöht. Zur Begründung wurde auf die aktuellen Bedarfe der Gigabitförderung verwiesen. Die Fälligkeiten der Verpflichtungsermächtigung wurde zudem an die Projektverläufe und Mittelabflüsse angepasst. Weitere Änderungen am Wirtschaftsplan wurden nicht vorgenommen.

 

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