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Der Deutsche Landkreistag begrüßt, dass mit dem Krankenhaustreffen von Bund und Ländern am 5.1.2023 weitere Bewegung in die Diskussion über die Krankenhausfinanzierung gekommen ist. Richtig ist die beabsichtigte Abrechenbarkeit von Vorhaltekosten. Aber eine bloße Umverteilung der vorhandenen Mittel hilft nicht weiter. Notwendig sind äußerst kurzfristige Unterstützung und ein Inflationsausgleich.

Das Hauptproblem ist und bleibt generell die strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken. Daher muss die Investitionsförderung der Länder dringend besser ausgestattet werden. Die bisher ins Gespräch gebrachten Vorschläge reichen daher nicht aus, die bestehende strukturelle Unterfinanzierung des Krankenhaussektors gerade in den ländlichen Räumen zu beheben und den schon jetzt absehbaren zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden.

Die Vorschläge zu den fünf neuen Versorgungs-Leveln der Krankenhäuser müssen noch ausgestaltet und sorgfältig geprüft werden. Zugleich kommt es darauf an, ob und wie die Versorgungsstufen mit den über 100 Leistungsbereichen verbunden werden. Hier ist es zu früh für eine Bewertung. Klar ist allerdings schon jetzt, dass es nicht zur Zentralisierung von Standorten kommen darf. Die wohnortnahe stationäre Versorgung ist für die Menschen elementar. Die Krankenhausplanung muss daher in der Hand der Länder bleiben und kann nicht mit einheitlichen Vorgaben von Berlin aus gesteuert werden.

Es ist gut, dass Bund und Länder den Gesetzentwurf jetzt gemeinsam erarbeiten wollen. Aber es ist unabdingbar, dass dabei die kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden müssen. Denn die Landkreise sind nicht nur Träger der Kreiskrankenhäuser, sondern sie haben auch den Sicherstellungsauftrag für die stationäre medizinische Versorgung.

Schließlich sollte die gesamte Gesundheitsversorgung in den Blick genommen werden. Denn Veränderungen in der Krankenauslandschaft führen auch zu Veränderungen in der vor- und nachgelagerten Patientenversorgung, beim Rettungsdienst und im ambulanten Bereich.

 

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