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Der Deutsche Landkreistag plädiert für die Einrichtung von sogenannten Asylzentren an den EU-Außengrenzen und eine schnelle Abschiebung von dort abgelehnten Asylbewerben. Es sei richtig, Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personengruppen einzuführen und entsprechende Zentren zu errichten, sagte Präsident Landrat Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

Diese Woche stünden in Brüssel wichtige Entscheidungen auch für die Landkreise zur Flüchtlingsfrage an. „Wir stärken der Bundesinnenministerin den Rücken mit dem Ziel, innerhalb der EU zu einer faireren Lastentragung zwischen den Mitgliedstaaten zu gelangen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Dazu ist es auch erforderlich, dass innerhalb der Bundesregierung Vorbehalte z. B. gegen Grenzverfahren oder die Errichtung von festen Grenzanlagen etwa an der bulgarischen Grenze aufgegeben werden.“

Es gehe um eine allseitige Akzeptanz in Europa: „Wir sollten nichts unversucht lassen, unsere europäischen Partner zu Kompromissen bei der Unterbringung zu bewegen. Deutschland hat 2022 über 1 Mio. Ukrainer aufgenommen; das entspricht einem Viertel aller ukrainischen Flüchtlinge. Zudem haben wir im vergangenen Jahr knapp 250.000 weitere Flüchtlinge vor allem aus Syrien, Afghanistan, der Türkei und zuletzt zunehmend aus Georgien aufgenommen. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden in Deutschland gut 100.000 Asylanträge gestellt – 78 % mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.“

Deshalb sei es nach Ansicht Sagers richtig, für einen wirksamen Schutz der europäischen Außengrenzen einzutreten, Grenzverfahrens an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personengruppen einzuführen und entsprechende Zentren zu errichten. Für Asylsuchende, bei denen voraussichtlich eine geringe Chance auf Anerkennung bestehe, müsse das Asylverfahren während ihrer Unterbringung in diesen Transitzentren durchgeführt werden. „Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt wird, müssen unmittelbar zurückgeführt werden. Anerkannte Asylsuchende und diejenigen, deren Anträge dort nicht abschließend bearbeitet werden können, sollten nach einem fairen Schlüssel gleichmäßig auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Wir unterstützen die Bundesinnenministerin dabei, dies in der EU durchzusetzen.“

 

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