Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, hat sich in der Debatte um den Umgang mit gewählten Politikern der AfD in den Kommunen mit einem Gastbeitrag in der FAZ (Samstagsausgabe) zu Wort gemeldet. Es gebe „grundsätzlich keinen Anlass“ für „eine punktuelle Zusammenarbeit“ mit der AfD „auf der Grundlage konkreter Sachanträge“, schreibt Henneke. Demokratische Mandatsträger brächten mit Mitgliedern verfassungsfeindlicher Gruppierungen keine gemeinsamen Anträge in die Räte und Kreistage ein.
Solange die AfD in keiner Kommune über eine absolute Gremienmehrheit verfüge, seien in den Räten und Kreistagen immer Mehrheiten gegen sie möglich. „Entscheidungen der Räte und Kreistage können also im Zweifel immer auch ohne die AfD getroffen werden. Ein Zwang zur politischen Zusammenarbeit besteht mithin in keiner Kommune.“
Auch würden demokratische Mandatsträger in Räten und Kreistagen keine Fraktionen oder sonstige Gruppen mit Mitgliedern verfassungsfeindlich agierender Gruppierungen bilden. Diese auf Dauer angelegte und damit intensivste Form der politischen Zusammenarbeit müsse unterbleiben.