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Der Deutsche Landkreistag hat sich zur Haushaltseinigung 2024 geäußert. Gegenüber der Funke Mediengruppe sagte Präsident Reinhard Sager: „Es ist gut, dass die Hängepartie der Ampel zum Haushalt 2024 beendet ist. Um das Ergebnis aus kommunaler Sicht genau bewerten zu können, kommt es allerdings auf die Details an. Dabei muss der Maßstab sein, dass zuallererst bestehende Aufgaben finanziert werden, ehe über rein politische Vorhaben wie etwa eine teure und bürokratische Kindergrundsicherung nachgedacht wird.“

So bestünden etwa erhebliche Ausgaben- und Investitionsbedarfe bei Schulen, Krankenhäusern, Straßen und im Nahverkehr. „Zudem beteiligt sich der Bund nicht ausreichend an der Flüchtlingsfinanzierung. Diese Aufgaben gehören oben auf die Prioritätenliste. Stattdessen tun wir so, als ob für abwegige politische Projekte Geld da wäre.“

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke ergänzte diese Einschätzung: „Dem Bundesverfassungsgericht kann man nur danken, dass es ein Stoppschild aufgestellt und den Bund dazu getrieben hat, sich nun endlich ernsthaft mit den Finanzierungsfragen auseinanderzusetzen. Aufgabe der Politik ist es, im Interesse des gerechten Ausgleichs der Belange der heutigen Generation und zukünftiger Generationen, politische Vorhaben zu priorisieren.“ Das geltevor allem für das Verhältnis von investiven und konsumtiven Ausgaben im Bundeshaushalt 2024, aber auch in den Länderhaushalten. „Wünschbares muss zurückgestellt werden, wenn es nicht finanzierbar ist. Unabweisbare Finanzierungslasten wie etwa für nach Deutschland kommende Geflüchtete oder beim Deutschlandticket sind daher anders zu behandeln als eine in der Sache völlig unausgegorene Kindergrundsicherung.“

Die Entscheidung, grundsätzlich ohne die Erklärung einer außergewöhnlichen Notsituation auszukommen, verdiene Respekt. „Was die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse ‚auf Vorrat‘ zur weiteren Unterstützung der Ukraine angeht, ist die Entscheidung nachvollziehbar. Denn je nach Fortgang des Krieges sollten wir auf möglicherweise höhere Zahlungen vorbereitet sein. Dass hingegen die Überschreitung des Verschuldungsspielraumes für die Ahrflut-Katastrophe argumentativ tragfähig ist, schließe ich aus.“ Denn weder seien 2,7 Milliarden Euro erheblich im Gesamthaushalt noch handele es sich nach zweieinhalb Jahren um eine aktuelle Naturkatastrophe. „Diese Mittel müssen aus dem normalen Haushalt gestemmt werden“, so Henneke.

 

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