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Die parlamentarischen Beratungen zur Kindergrundsicherung dauern an. Nach dem Vorschlag des Deutschen Landkreistages sollten die Jobcenter die Leistung für bedürftige Kinder administrieren, um den Aufwand für Familien und Behörden gering zu halten. Präsident Reinhard Sager wandte sich in der FAZ (Freitagsausgabe) gegen den Vorwurf, dies würde Kinder stigmatisieren.

Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass die Reform bis Januar 2024 vom Bundestag verabschiedet wird und dann bis Ende Februar der Bundesrat zustimmt. Dies ist nach Recherchen der FAZ jedoch ungewiss. Darin heißt es: „Seit Monaten arbeiten die Ampelfraktionen an einem Änderungsantrag, um die zahlreichen Schwachstellen des Gesetzentwurfs auszubügeln, der nach ganz überwiegender fachlicher Einschätzung das bisherige System unnötig verkompliziert und die Verwaltungskosten in die Höhe treibt."

Bislang hätten die Ampelfraktionen keine Lösung für das Hauptpro­blem finden können: die Kindergrundsicherung so zu gestalten, dass sie tatsächlich Erleichterungen für Familien bringt. Dabei wird auch der DLT-Vorschlag einer Umsetzung der Kindergrundsicherung über die Jobcenter für alle Kinder in Familien, die Bürgergeld beziehen, diskutiert.

DLT-Präsident Sager wandte sich in diesem Zusammenhang gegen den teilweise vorgebachten Vorwurf, der Gang zum Jobcenter würde stigmatisieren: „Dieser Vorwurf geht an der Sache vorbei. Gerade erst ein Jahr ist das Bürgergeldgesetz mit vielen kooperativen Elementen in Kraft, die Regelsätze steigen binnen zwei Jahren um 24 Prozent und Sanktionen spielen eine immer geringere Rolle." Das heiße auch, dass immer mehr Menschen Anspruch auf Bürgergeld haben. „Wir leisten uns hier einen gut ausgestatteten Sozialstaat. Warum dieser nun aber für die Kinder nicht gut genug sein soll, erschließt sich nicht. Familien gehen zum Jobcenter, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ihre Miete zahlen zu können. Zudem zahlt das Jobcenter Klassenfahrten, Schulmittagessen, Sportverein, Ausflüge und ÖPNV."

Wem staatliche Leistungen zustünden, beantrage und erhalte diese. „Das ist nicht stigmatisierend. Außerdem haben Kinder bis zum Schulabschluss praktisch nie Kontakt zum Jobcenter, weil die Eltern für sie Leistungen beantragen und auch den monatlichen Regelbedarf für ihre Kinder überwiesen bekommen. Familien werden durch die Jobcenter nicht stigmatisiert, ihnen wird geholfen. Diese Diskussion zeigt nur erneut, wie sehr sich das Projekt Kindergrundsicherung von der Realität abgekoppelt hat.“

 

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