Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Ankündigung des Bundesinnenministers, ab sofort an den südlichen Grenzen Deutschlands wieder Kontrollen durchzuführen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Diese erste Maßnahme entspricht einer kommunalen Forderung und verschafft uns hoffentlich die unbedingt erforderliche Atempause. Wir brauchen dringend mehr Zeit, um mit dem wachsenden Flüchtlingsstrom im Rahmen geordneter Verfahren umgehen zu können."
Die Landkreise, die nach der Erstaufnahme durch das jeweilige Land fast überall für die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge verantwortlich seien, operierten vielerorts an ihrer Belastungsgrenze. In einigen Gebieten seien die Kapazitäten zur Unterbringung und sonstigen Versorgung bereits mehr als erschöpft. „Daher ist es unbedingt notwendig, hier für Entspannung zu sorgen. Wir hoffen inständig, dass diese Maßnahme den gewünschten Effekt hat," so Sager. Klar muss uns allerdings auch sein, dass dies das Problem des massenhaften Zuzugs von Flüchtlingen aus den Krisengebieten dieser Welt nicht lösen werde. „Vor diesem Hintergrund verstehen wir die Ankündigung des Bundes als allerersten Schritt, dem weitere – wie eine faire europäische Verteilung und klare Signale an die Zuflucht suchenden Menschen – folgen müssen."
Aus Anlass der bekannt gewordenen Morddrohung gegenüber dem Landrat des Main-Kinzig-Kreises Erich Pipa im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen hat sich der Deutsche Landkreistag hinter den Landrat und generell alle Amtsträger gestellt, die in diesen Tagen die herausfordernde Aufgabe der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu bewältigen haben.
Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager sagte: „Bei der Suche nach neuen Unterbringungsmöglichkeiten für die Betroffenen kann es zu Konflikten mit der Bevölkerung vor Ort kommen. Solche Konflikte müssen aber im Dialog mit allen Beteiligten gelöst werden. Wenn Landräte und Bürgermeister sowie deren Familien bei der Wahrnehmung ihres Amtes bedroht werden, müssen wir dem entschieden entgegentreten. Solche Drohungen sind Straftaten, deren Aufklärung besondere Priorität haben sollte. Wichtig ist aber auch, dass wir uns davon nicht einschüchtern lassen", betonte er. Sein Amtskollege aus dem Main-Kinzig-Kreis, der ebenfalls Präsidiumsmitglied des Deutschen Landkreistages ist, verdiene Respekt und Unterstützung für seine couragierte und aufrechte Haltung in der aktuellen Flüchtlingssituation.
Auf Initiative des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) findet in der Woche vom 11. -20.9. 2015 eine deutschlandweite Aktion unter dem Motto „Zusammenspiel – Bündnisse für junge Flüchtlinge" statt, in deren Mittelpunkt die Begegnung zwischen Flüchtlingskindern und einheimischen Kindern steht. Das Miteinander unter Kindern soll Vorurteile und Ängste abbauen und Groß und Klein helfen, einander näher zu kommen.
Der Deutsche Landkreistag hat zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn für Asylbewerber gefordert. „Wir sprechen uns dafür aus, dass für einen Zeitraum von zumindest drei Monaten die Beschäftigung von Asylbewerbern auch zu einem Entgelt unterhalb des Mindestlohns möglich sein sollte", sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Donnerstagausgabe). „Viele Unternehmen sind nach unserer Erfahrung grundsätzlich bereit, Asylbewerber und Flüchtlinge zu beschäftigen", sagte Henneke. Allerdings verfüge dieser Personenkreis vielfach nur über unzureichende Sprachkenntnisse. Hinzu komme, dass die konkrete Berufserfahrung oftmals erst noch erworben werden müsse. Die Möglichkeit der Aussetzung des Mindestlohns „würde einen guten Beitrag zur Integration leisten und helfen, dass Flüchtlinge umso schneller in Deutschland Fuß fassen", sagte Henneke. Um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden, „sollte die Ausnahme zeitlich eng befristet sein", sagte er.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt das heutige Urteil des OLG Dresden, das klargestellt hat, dass Eltern kein Schadensersatz auf Verdienstausfall zusteht, wenn ihre Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Das Urteil ist richtig und benennt wichtige Leitplanken, wenn es um die Ansprüche der Eltern geht. Oft wird öffentlich suggeriert, dass man den Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte, auf Schadensersatz verklagen könne, wenn der Rechtsanspruch auf Betreuung nicht realisiert werden kann. Das Gericht bestätigt nun die Rechtsauffassung des Deutschen Landkreistages." Insbesondere habe das Gericht festgestellt, dass der Verdienstausfall der Eltern nicht vom Anspruch auf Krippenbetreuung umfasst sei, der sich lediglich auf das Kind bezöge. „Somit fehlt es an einer sog. drittschützenden Norm, auf die sich ein Amtshaftungsanspruch zwingend stützen muss. Das ist in derartigen Konstellationen nicht der Fall."
Mit Unverständnis hat der Deutsche Landkreistag auf die erneute Streikandrohung für kommunale Betreuungseinrichtungen reagiert. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kritisierte die Zurückweisung des Schlichterspruchs durch die Gewerkschaften deutlich. Gegenüber der Rheinischen Post (Dienstagsausgabe) äußerte er sich wie folgt: „Ein erneuter Streik würde das Fass zum Überlaufen bringen, aus gewerkschaftspolitischen Motiven gesellschaftliche Realitäten verkennen und die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen überschätzen. Hier wird eine Tarifauseinandersetzung auf dem Rücken von Kindern und Eltern ausgetragen, die bereits während des ersten Streiks über Gebühr strapaziert worden sind. Niemand bestreitet, dass die Erzieherinnen und Erzieher eine verantwortungsvolle Aufgabe für uns alle erfüllen, die auch angemessen honoriert werden muss. Dem wird aber durch den Vorschlag der Schlichter Rechnung getragen."
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