Der Deutsche Landkreistag hat die Politik aufgefordert, die Krankenhäuser gerade im ländlichen Raum besser als bisher zu unterstützen sowie dem Problem des Ärztemangels wirksam zu begegnen. Nach der Präsidiumssitzung sagte

DLT-Präsident  Landrat Hans Jörg Duppré: „Gerade im ländlichen Raum  müssen die Krankenhäuser finanziell so ausgestattet sein, dass sie auch ohne die Erbringung zusätzlicher Leistungen ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Die Krankenhäuser benötigen noch im laufenden Jahr eine substanzielle Soforthilfe.“ Darüber hinaus sei der Ärztemangel auf dem Land „heilbar,  wenn  alle Beteiligten an einem Strang ziehen und insbesondere die Landkreise besser in die Versorgungsplanung einbezogen werden. Ein kraftvolles gemeinsames Agieren fehlt bislang.“  

Die stationäre medizinische Versorgung sei seit Jahrzehnten ein Kernbereich der gesundheitlichen Verantwortung der Landkreise. Hieran habe sich trotz der aus finanziellen Gründen in manchen Fällen erfolgten Abgabe von Kreiskrankenhäusern an private oder freigemeinnützige Träger nichts geändert. „Die Krankenhäuser in den Landkreisen gewährleisten eine flächendeckende Versorgung mit stationären medizinischen Leistungen, insbesondere der Grundversorgung, die rund um die Uhr und ganzjährig zur Verfügung steht. Dies wird noch nicht hinreichend im Fallpauschalensystem honoriert“, bemängelte Duppré. 

Im Rahmen der Krankenhausinvestitionen leisteten in vielen Ländern auch die Landkreise einen erheblichen Beitrag. „Für die Länder gilt, dass es einer deutlichen Aufstockung der Landesmittel für Krankenhausinvestitionen bedarf, um die Infrastruktur auf einem angemessenen Niveau zu halten.“  

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, aber auch im Hinblick auf den zunehmenden Ärztemangel, käme den ländlichen Krankenhäusern der wohnortnahen Grund- und Regelversorgung eine besondere Bedeutung zu. „Dem dient es beispielsweise, wenn Leistungen der Grundversorgung im Fallpauschalensystem aufgewertet und hierdurch die höheren Vorhaltekosten für die notfallmedizinische Akutversorgung im ländlichen Raum refinanziert werden oder wenn das Instrument der Sicherstellungszuschläge dadurch gestärkt wird, dass keine Anrechnung auf den Landesbasisfallwert erfolgt.“ Zudem dürfe der Orientierungswert zur Bemessung der Kostensteigerung im Krankenhausbereich nicht politisch bemessen werden, sondern müsse sich an den tatsächlichen Kostensteigerungen orientieren.  

Darüber hinaus sprach Duppré das Problem des Ärztemangels an: „Bereits heute unterstützen die Landkreise zahlreiche Modellprojekte zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen. So wurden mit Hilfe der Kommunen beispielsweise Pendel- bzw. Bürgerbusse und Ärztehäuser bzw. Gesundheitszentren eingerichtet sowie Projekte zur Delegation ärztlicher Leistungen durchgeführt.“ Um die Bedarfsplanung mit beeinflussen zu können, müsse bundesgesetzlich sichergestellt werden, dass die kommunale Ebene mit hinreichenden Mitwirkungsbefugnissen in den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen vertreten sei, so der DLT-Präsident.

Der Bundesgesetzgeber müsse außerdem die Primärversorgung in den Mittelpunkt seiner Aktivitäten rücken. „Vor allem bedarf es wirksamer Instrumente zur Bekämpfung der Unterversorgung insbesondere im hausärztlichen Bereich. Dazu kann auch die Pflicht gehören, Nachbesetzungsanträge grundsätzlich ablehnen zu müssen, wenn in einem Planungsbereich deutliche Überversorgung herrscht“, so Duppré abschließend.

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