Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen das Vermittlungsergebnis zur Kartellrechtsnovelle. Der Vermittlungsausschuss ist dem Votum der  Länder gefolgt. Zukünftig wird damit gesetzlich klargestellt, dass öffentliche Gebühren und Beiträge nicht der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle unterliegen. Dies war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch die gemeinsame Forderung der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

„Mit dieser Gesetzesergänzung wird eigentlich eine Selbstverständlichkeit festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich zwei Entgeltmodelle für kommunale Leistungen der Daseinsvorsorge geschaffen: Preise und Gebühren. Den Kommunen obliegt die Wahl des jeweiligen Entgeltmodells. „In beiden Modellen funktioniert die Kontrolle im Interesse der Bürger“, so die vier Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag), Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Hans-Joachim Reck (Verband kommunaler Unternehmen e.V.).

Notwendig ist diese gesetzliche Klarstellung trotzdem. Monopolkommission und das Bundeskartellamt sind nämlich massiv mit der Forderung aufgetreten, das nur auf Preise abgestimmte Instrument des Kartellrechts auch auf Gebühren auszudehnen. Die Feststellung, dass sich beide mit dieser Forderung auf dem Holzweg befinden, ist das Verdienst des gestrigen Vermittlungsergebnisses. Eine Ausdehnung des Kartellrechts auf Gebühren hätte tiefgreifende Einschnitte in die kommunale Leistungserbringung und Gestaltungshoheit bedeutet. Betroffen gewesen wären klassische kommunale Aufgaben im sozialen und kulturellen Bereich wie z.B. Kindertagesstätten und Bibliotheken genauso wie zentrale Versorgungsleistungen.

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