Ab 1.8.2013 gibt es für unter dreijährige Kinder bundesweit einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Der Deutsche Landkreistag sieht diesem Datum gelassen entgegen und erwartet eine reibungslose Umsetzung in den 295 Landkreisen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Die Eltern können unbesorgt sein, wenn die Familie in einem Landkreis lebt. Vereinzelt wird auf Übergangslösungen zurückgegriffen. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass in der Regel nicht der Platz in der Wunsch-Kita bzw. nicht zeitlich exakt im beantragten Rahmen gewährt werden kann. Das Angebot wird aber dem gesetzlich normierten Anspruch gerecht.“

Anfang des Jahres hatte der Deutsche Landkreistag die Landkreise als für die Kinderbetreuungsplanung neben den kreisfreien Städten verantwortlichen Träger zum Ausbaustand der Betreuungsangebote und absehbar fehlenden Plätzen befragt. Das Ergebnis: In sieben von zehn deutschen Landkreisen werden für alle Kinder Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, in den übrigen drei gelingt dies fast vollständig. Zum Zeitpunkt der Umfrage gingen die Landkreise von lediglich 11.700 fehlenden Plätzen aus. Die Landkreise sind bezogen auf den Krippenausbau für 47 Mio. Einwohner, also etwa 57 % der Gesamtbevölkerung zuständig.

Obgleich sich die Situation in den kreisfreien Städten, vor allem in Großstädten und Stadtstaaten, teilweise anders darstelle, könne man für die Landkreise Entwarnung geben, so Duppré. „Der Ausbau der Krippenbetreuung schreitet dauernd voran und es ist davon auszugehen, dass bestehende Lücken in der Betreuung zusehends geschlossen werden. Insofern werde die Versorgungssituation Tag für Tag besser.“

Sollte es im Ausnahmefall nicht gelingen, den tatsächlichen Bedarf zu decken, würde auf Übergangslösungen zurückgegriffen, um eine möglichst flächendeckende Realisierung des Rechtsanspruchs zu erreichen. Dabei ginge es um die Gestaltung eines anspruchsvollen Übergangs mit dem Ziel, allen interessierten Eltern für ihre Kinder eine Betreuungsmöglichkeit zu bieten. Hierzu könnten beispielsweise Gruppen für eine Übergangszeit um ein oder zwei Kinder vergrößert werden. „Das kann auch bedeuten, dass beispielsweise zweieinhalbjährige Kinder, deren Entwicklung ausreichend vorangeschritten ist, früher in eine Kindergartengruppe wechseln, um dadurch Platz in der Krippe zu schaffen. Eine weitere Möglichkeit ist, altersgemischte Gruppen auch mit älteren Kindern ab drei Jahren einzurichten“, erläuterte Duppré abschließend.

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Zur Erläuterung: In den Bundesländern liegen die Erfüllungsquoten durchschnittlich weit über 90 %.

* Im Saarland sind die hier erfassten fünf Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken Jugendhilfeträger, so dass die Umfrage das gesamte Bundesland erfasst. Kreisfreie Städte gibt es im Saarland nicht.




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