Aus Anlass des gestern veröffentlichten kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung hat der Deutsche Landkreistag eine strukturelle Verbesserung der Kommunalfinanzen gefordert. Hauptgeschäftsführer

Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Auf diese schwierige Frage kann es keine einfache Antwort geben.  Wer beispielsweise lediglich nach Finanzspritzen des Bundes ruft, wird das Problem der Unterfinanzierung der Kommunen nicht lösen.“ Daher ginge es darum, ein Gesamtpaket zu schnüren, bestehend aus einem Mehr an Eigengestaltbarkeit bei den kommunalen Steuereinnahmen, aufgabenangemessenen Finanzzuweisungen der Länder und Kostenentlastungen im Sozialbereich, insbesondere bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. „Nur durch einen klugen Maßnahmen-Mix ist das Problem wirklich in den Griff zu bekommen.“ 

Er erläuterte, dass 2012 bundesweit weiterhin knapp die Hälfte der 295 Kreise einen defizitären Haushalt hatten, wobei es sich aufgrund der Aufgaben- und Kostenstruktur – vor allem im Sozialbereich – um ein strukturelles Defizit handele. „Dies liegt an einer Reihe von Faktoren und lässt sich nicht mit monokausalen Ansätzen wie etwa der isolierten Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beheben“, so Henneke. Bislang sei die Politik einen Gesamtansatz zur Verbesserung der Kommunalfinanzen schuldig geblieben. „Eine neue Föderalismuskommission zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen unter Einbezug der Kommunen ist genau der richtige Ort, um diese Fragen strukturiert und gesamthaft anzugehen. Alles andere mag zwar punktuelle bzw. temporäre Linderung versprechen, letztlich aber nicht zur Lösung der grundlegenden Fragen beitragen.“

Ein wesentlicher Baustein sei aus Landkreissicht eine Beteiligung der Landkreise an der Umsatzsteuer, da sich seit Jahren das Einnahmesystem der Landkreise und ihre besonders durch die sozialen Leistungen bestimmten Ausgaben immer weiter auseinander entwickelten. „Gleichzeitig muss die Finanzkraft der Städte und Gemeinden verbessert werden, etwa durch die Möglichkeit, das Einkommensteueraufkommen in seiner Höhe im Rahmen eines kommunalen Hebesatzrechtes zu beeinflussen. Damit wäre ein nicht zu unterschätzender Gewinn an finanzieller Eigengestaltbarkeit vor Ort verbunden.“

Die von Bund und Ländern für die nächste Legislaturperiode angestrebte Erarbeitung eines neuen Bundesleistungsgesetzes für behinderte Menschen sei ebenfalls ein wichtiges Element, wobei besonderes Augenmerk auf eine substanzielle finanzielle Ertüchtigung der kommunalen Ebene in diesem Bereich gelegt werden müsse. „Wichtig ist dabei, dass eine Kostenbeteiligung des Bundes nicht durch ein Wegfallen von Umsetzungsverantwortung in den Landkreisen (zu) teuer erkauft wird“, sagte Henneke.

Bezogen auf die Finanzzuweisungen der Länder wies der Deutsche Landkreistag gegenüber Handelsblatt Online auf die auffällige Konzentration der Kassenkreditbestände in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hin, was nahelege, dass neben strukturellen Problemen insbesondere eine Vernachlässigung der Verpflichtung der Länder zur aufgabenangemessenen Finanzausstattung der Kommunen ursächlich sei. In Rheinland-Pfalz habe der Verfassungsgerichtshof beispielsweise das Land ausdrücklich aufgefordert, finanziell nachzubessern. In allen genannten Ländern habe am Anfang der Kassenkreditentwicklung ein massiver Eingriff des Landes in den kommunalen Finanzausgleich gestanden. In diesen Ländern würden allerdings mit kommunalen Entschuldungsfonds erste Schritte zum Abbau der hohen Kassenkreditbestände unternommen.

Beitrag von Handelsblatt Online

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