Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich auf seiner heutigen Sitzung im Landkreis Südwestpfalz für eine strukturelle Verbesserung der Kommunalfinanzen ausgesprochen. Der kommunale Spitzenverband der 295 Landkreise erachtet eine Reform der finanziellen Ausstattung der Städte, Landkreise und Gemeinden als eines der wichtigsten Projekte der neuen Legislaturperiode. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Auch in diesem Jahr wird knapp die Hälfte der Landkreise einen unausgeglichenen Haushalt haben. Bislang ist die Politik einen Gesamtansatz zur Verbesserung der Kommunalfinanzen schuldig geblieben. Eine neue Föderalismuskommission zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen unter Einbezug der Kommunen ist genau der richtige Ort, um diese Fragen strukturiert und gesamthaft anzugehen. Es muss jetzt endlich darum gehen, die Ursachen für die strukturelle Unterfinanzierung der Städte, Landkreise und Gemeinden zu bekämpfen und nicht lediglich Jahr für Jahr an den Symptomen herumzudoktern. Die Kommunen müssen endlich weg vom Tropf und dauerhaft aus eigener Kraft wieder auf die Beine kommen!“

Die vorhandenen Konsolidierungspotenziale seien in vielen Landkreisen bereits weitgehend ausgeschöpft und gestalterische und finanzielle Spielräume nicht mehr vorhanden. „Die Kassenkredite steigen weiter an – auf bis zu 713 Euro pro Kopf. Hinzu kommen die Schulden von Gemeinden, Land und Bund. Besonders prekär ist die Lage in Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt“, so Duppré. Er erläuterte, dass es sich aufgrund der Aufgaben- und Kostenstruktur – vor allem im Sozialbereich – um ein strukturelles Defizit handele. „Dies liegt an einer Reihe von Faktoren und lässt sich nicht mit monokausalen Ansätzen oder vereinzelten Finanzspritzen des Bundes und der Länder beheben“, so Duppré.

Vielmehr ginge es darum, ein Gesamtpaket zu schnüren, bestehend aus

  • einem Mehr an Eigengestaltbarkeit bei den kommunalen Steuereinnahmen,
  • aufgabenangemessenen Finanzzuweisungen der Länder und
  • Kostenentlastungen im Sozialbereich.

Das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes erwartet, dass Bund und Länder die Kommunen insgesamt dauerhaft zu einer „schwarzen Null“ ertüchtigen und  u.a. den Landkreisen durch die Beteiligung etwa an der Umsatzsteuer eine ihrem gewachsenen Aufgabenbestand angemessene und selbstverwaltungsgerechte Einnahmebasis verschaffen. Die Zuweisung eines Umsatzsteuerpunktes macht knapp 2 Mrd. Euro aus. „Gleichzeitig muss die Finanzkraft der Städte und Gemeinden verbessert werden, etwa durch die Möglichkeit, das Einkommensteueraufkommen in seiner Höhe im Rahmen eines kommunalen Hebesatzrechtes zu beeinflussen. Damit wäre ein nicht zu unterschätzender Gewinn an finanzieller Eigengestaltbarkeit vor Ort verbunden.“

Duppré begrüßte in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass Bund und Länder weitere Entlastungen auf der Ausgabenseite in Aussicht gestellt haben. „Von besonderer Relevanz für die Kommunen ist insoweit die angekündigte Erarbeitung eines neuen Bundesleistungsgesetzes für behinderte Menschen. Allerdings liegt die Tücke im Detail, weil es verfassungsrechtliche Hürden zu überwinden gilt, eine Reform nicht zu Leistungs- und damit Kostensteigerungen führen darf und kommunale Entscheidungsspielräume erhalten werden müssen.“ Darüber hinaus dürften die Kostenentlastungen nicht in den Länderhaushalten „hängenbleiben“, sondern auch tatsächlich den Landkreisen und Gemeinden zugutekommen.

Vor dem Hintergrund der von potenziellen Koalitionspartnern in Berlin derzeit erörterten „schnellen Hilfen“ für die Kommunen unterbreitete Duppré neben der Zuweisung von Umsatzsteuerpunkten einen weiteren Vorschlag, der gesetzestechnisch einfach umzusetzen wäre, schnell Wirkung entfalten und zielgenau die Kommunen entlasten würde, ohne sonstige strukturelle Fragen aufzuwerfen: „Wir schlagen eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den kommunalen Ausgaben für Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose und ihre Familien i.H.v. 49 % vor. Bisher beteiligt sich der Bund an den Gesamtausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte von knapp 14 Mrd. Euro mit 4,38 Mrd. Euro. Würde er 49 % der Kosten übernehmen, würden die Kommunen – und nur sie – dauerhaft um etwa 2,4 Mrd. Euro jährlich zusätzlich entlastet.“ Dies sei ein eleganter Weg, zügig eine kommunale Entlastung im Rahmen der bestehenden Regelungen herbeizuführen, sagte Duppré.

Einzelheiten, Zusammenhänge, Daten und Grafiken zur aktuellen Lage der Kreisfinanzen enthält der jüngst erschienene Kreisfinanzbericht des Deutschen Landkreistages, der über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bezogen werden kann. Außerdem sind eine Kurzzusammenfassung zur Finanzlage der Landkreise sowie ausgewählte Grafiken hier verfügbar.

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