Der Deutsche Landkreistag unterstützt die heute in Anknüpfung an die Empfehlungen der Bodewig-Kommission erhobene Forderung der Verkehrsministerkonferenz nach einem rd. 40 Mrd. Euro umfassenden Sonderinvestitionsprogramm, um den bei Straßen, Schienenwegen und Wasserstraßen entstandenen Investitionsstau abzubauen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Dies ist der erste Schritt und eine wesentliche Voraussetzung dafür, künftig zu einer nachhaltigen Sicherung des bislang unterfinanzierten laufenden Bestandserhalts von Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen zu gelangen. Um den Bestandserhalt dauerhaft abzusichern, ist auch die Lkw-Maut auszuweiten sowie eine entfernungsunabhängige Pkw-Maut einzuführen.“ Außerdem forderte er die Länder dazu auf, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen auch über 2013 und 2019 hinaus angemessene Finanzmittel für den Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen.

Die Sicherung des Bestandserhalts sei für die Zukunft des Standorts Deutschland von größter Wichtigkeit. „Die verfügbaren Mittel für den laufenden Kreisstraßenunterhalt erreichen derzeit in keinem Bundesland die für den Bestandserhalt notwendige Höhe (siehe Grafik). Vielmehr belaufen sich die Ausgaben gerade einmal auf maximal Dreiviertel des Bedarfs, in vielen Bundesländern sogar noch nicht einmal auf die Hälfte“, so der DLT-Präsident.

Eine zweckgerichtete, bedarfsgerechte, überjährige Mittelausstattung – wie sie auch die Verkehrsministerkonferenz im Anschluss an die Empfehlungen der Bodewig-Kommission fordert – sei daher von besonderer Bedeutung für den dauerhaften Erhalt und Betrieb. „Erst sie ermöglicht es, dass notwendige Erhaltungsmaßnahmen nicht aus finanziellen Gründen aufgeschoben werden müssen, sondern zeitnah angegangen werden können. Das rechtzeitige Ergreifen von Erhaltungsmaßnahmen vermeidet eine weitere Schadensvertiefung und wird regelmäßig zu insgesamt niedrigeren Erhaltungskosten führen.“

Um eine ausreichende Finanzierung des Bestandserhalts für die Zukunft sicherzustellen, werde man zudem nicht umhin kommen, zusätzlich eine verstärkte Nutzerfinanzierung vorzusehen: „Da vom Lkw-Verkehr die mit Abstand größte Infrastrukturbelastung ausgeht – ein Lkw mit 40 t belastet die Straßen wie 60.000 Pkw – muss hier der größte Beitrag geleistet werden. Dies sollte über eine Ausdehnung der Lkw-Maut geschehen.“ Die Einführung einer Pkw-Maut komme demgegenüber nur ergänzend und nur als Vignettenlösung in Betracht, um unverhältnismäßigen Erfassungsaufwand, datenschutzrechtliche Schwierigkeiten und eine zusätzliche Belastung von Pendlern zu vermeiden. „Dabei ist sicherzustellen, dass die damit zu erzielenden zusätzlichen Einnahmen zweckgebunden für den Bestandserhalt der Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden“, so Duppré.

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Bezogen auf den Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sagte Duppré: „Auch nach der zwischen Bund und Ländern erzielten Einigung über die Revision der Entflechtungsmittel sind die Länder für die angemessene Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen letztverantwortlich. Sie sind daher entsprechend der gemeinsam vorgetragenen Defizitanalyse aufgefordert, für den Zeitraum 2014-2019 die Gemeindeverkehrsfinanzierung von 1,335 Mrd. Euro auf 1,96 Mrd. Euro aufzustocken. Dies entspricht dem von der Verkehrsministerkonferenz selbst festgestellten Bedarf.“ Nach 2019 gingen die für die Gemeindeverkehrsfinanzierung erforderlichen Mittel in einer Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs auf. „Die Länder sind aufgefordert, die erforderlichen Mittel auch nach Wegfall der verkehrsspezifischen Zweckbindung im Entflechtungsgesetz nach 2013 und über 2019 hinaus durch eine entsprechende gesetzliche Bindung uneingeschränkt für verkehrliche Zwecke bereitzustellen und an die Kommunen weiterzuleiten“, machte er deutlich. Die für verkehrliche Zwecke eingesetzten Regionalisierungsmittel des Bundes müssten den Ländern dabei unvermindert weiter zur Verfügung stehen.

 

 

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