Mehr als zwei Drittel der erwerbsfähigen Hartz IV-Bezieher waren innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 21 Monate auf diese Sozialleistungen angewiesen. Dabei handelt es sich um mehr als 3 Mio. Menschen, die besondere Anstrengungen der Jobcenter erfordern, um die Hilfebedürftigkeit überwinden zu können. Im Rahmen eines gemeinsamen Benchlearning-Projektes haben sich die kommunalen Jobcenter im Jahr 2013 mit diesem Personenkreis intensiv auseinandergesetzt und in einem Positionspapier neun Forderungen für eine bessere Unterstützung formuliert.

Die Überwindung des Langzeitleistungsbezuges stellt ein wichtiges Ziel im SGB II dar. Die Gründe für die länger andauernde Hilfebedürftigkeit sind vielfältig. Deshalb können die Langzeitleistungsbezieher nicht als eine homogene Zielgruppe für bestimmte Unterstützungsmaßnahmen angesehen werden, sondern es gibt viele unterschiedliche Personengruppen, die jeweils spezifische Herangehensweisen erfordern: Alleinerziehende, ältere Menschen, junge Erwachsene ohne Berufsausbildung, Menschen mit Migrationshintergrund, erwerbstätige Leistungsberechtigte, die den Bedarf für sich und ihre Familienangehörigen nicht decken können.

Die kommunalen Jobcenter, die das SGB II (Hartz IV) in alleiniger Verantwortung ausführen – also ohne die Agentur für Arbeit –, haben sich im Rahmen ihres gemeinsamen Benchlearning-Projektes mit diesem Personenkreis intensiv befasst und ihre Erkenntnisse in einem Positionspapier „Soziale Teilhabe sicherstellen – Langzeitleistungsbezug wirkungsvoll abbauen" zusammengestellt.

Die neun Forderungen umfassen Aspekte der sozialen Teilhabe und der Nachhaltigkeit und befassen sich mit den erforderlichen Ressourcen – z.B. ausreichenden Finanzbudgets sowie geeigneten und langfristig gestaltbaren Instrumenten.

Soziale Teilhabe sicherstellen – Langzeitleistungsbezug wirkungsvoll abbauen pdf

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