Anlässlich seiner Sitzung im Landkreis Celle hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Verringerung der steigenden Lasten der Kommunen aus der Unterbringung von Asylbewerbern begrüßt. Präsident Landrat Reinhard Sager stellte heraus: „Die Ausweitung einer Liste der sicheren Herkunftsstaaten kann ebenso zu einer Verkürzung der Dauer von Asylverfahren führen wie die Beschäftigung von mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Davon erhoffen sich die Landkreise eine Verkürzung der Asylverfahren, was auch die oft schwierige Unterbringung der Antragsteller erleichtern würde." Außerdem müsse der Bund die Länder verpflichten, Asylbewerber länger als bisher in zentralen Einrichtungen unterzubringen. „Dies würde ebenfalls einen Beitrag zu einer zügigen Durchführung von Asylverfahren leisten".

Sager erläuterte, dass im Mai dieses Jahres insgesamt 12.457 Asylanträge gestellt worden seien, was gegenüber dem Vorjahresmonat einen Anstieg um 50 Prozent und gegenüber dem Vormonat um 8 Prozent darstelle. „Die Hauptherkunftsländer sind derzeit neben dem Bürgerkriegsland Syrien die sog. Westbalkanstaaten (Serbien, Albanien, Bosnien/Herzegowina)." „Angesichts dieser Entwicklung sind die seitens der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkürzung der Asylverfahren unumgänglich."

Dazu gehöre auch das angekündigte Einreise- und Aufenthaltsverbot für Migranten, deren Asylantrag als unzulässig, unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet abgelehnt worden sei und bei denen daher die Vermutung bestehe, dass sie in das Bundesgebiet eingereist sind, um Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. „Das ist eine vernünftige Ergänzung des Maßnahmenpakets. Auf diese Weise kann besser als bislang sichergestellt werden, dass abgelehnte Asylbewerber nicht stets wieder aufs Neue einreisen", erklärte er. Dies betrifft oftmals Asylbewerber aus den genannten Westbalkanstaaten.

Der Präsident des Deutschen Landkreistags sprach sich ferner dafür aus, Asylbewerber länger als bisher in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Länder unterzubringen und diese nicht sofort auf die Landkreise zu verteilen. Auf diese Weise sei eine effizientere und zügigere Abwicklung des Asylverfahrens durch das insoweit zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglich. „Der Bund sollte deshalb die Länder verpflichten, Asylbewerber für zumindest drei Monate in zentralen Einrichtungen unterzubringen. Dies würde auch einen Beitrag zu einer zügigen Durchführung von Asylverfahren leisten. Jedenfalls sollte dies für Bewerber gelten, die aus einem sicheren Herkunftslandland stammen." Da deren Asylbegehren offensichtlich unbegründet seien, sei nur mit einer kurzen Verfahrensdauer zu rechnen, so dass in solchen Fällen eine Unterbringung in den Kommunen ganz entbehrlich würde, so Sager. „Die Kommunen könnten sich dann um die Unterbringung von Asylbewerbern kümmern, bei denen zu erwarten ist, dass sie sich bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag länger in Deutschland aufhalten werden."

 

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Bildquelle: © Landkreis Celle

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