Der Deutsche Landkreistag hat sich für eine kostenbewusste Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen ausgesprochen. Anlässlich der DLT-Jahrestagung in Saarbrücken sagte Präsident Landrat Reinhard Sager: „Die Bundesregierung plant ein neues Bundesteilhabegesetz für behindere Menschen. Dabei muss nicht nur die Vorgabe des Koalitionsvertrags gelten, keine neue Ausgabendynamik zu schaffen. Vielmehr muss auch die heutige Ausgabendynamik gebremst werden." Es sei ein anspruchsvolles Anliegen, im Interesse der Betroffenen einerseits das bestehende System weiterzuentwickeln, andererseits aber nicht unrealistische Erwartungshaltungen zu fördern, die nicht erfüllt werden könnten.

Mit dem Bundesteilhabegesetz soll ein modernes Teilhaberecht für behinderte Menschen geschaffen werden. Es betrifft vor allem die ca. 700.000 wesentlich behinderten Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nicht zu verwechseln mit dem großen Personenkreis der ca. 7,5 Mio. schwerbehinderten Menschen). DLT-Präsident Sager erläuterte, dass Landkreise, kreisfreie Städte und Länder unter dem Strich jährlich 14 Mrd. € für die Eingliederungshilfe aufwendeten. „Die jährlichen Steigerungsraten sind beträchtlich. Vor diesem Hintergrund ist für kostenträchtige Leistungsverbesserungen kein Raum."

Er beschrieb, dass die Eingliederungshilfe bereits heute vollständig den individuellen Bedarf des behinderten Menschen abdecke. Daher sollten durch eine personenzentrierte Hilfegewährung und eine intensive Hilfeplanung Verbesserungen für die Leistungsberechtigten angestrebt werden. „Das ist ein wichtiger Punkt, der aber auch nicht zum Nulltarif zu haben sein wird. Man muss hier mit Augenmaß vorgehen", sagte er. Höhere Freibeträge für Einkommen und Vermögen oder gar bedürftigkeitsunabhängige Leistungen könnten sich die Landkreise jedenfalls nicht vorstellen, da auf diese Weise Mehrkosten von bis zu 580 Mio. € die Folge wären. „Es ist dem Steuerzahler nicht zu vermitteln, warum einkommensstarke oder vermögende behinderte Menschen nicht in gewissem Maße zur Finanzierung der öffentlichen Leistung beitragen sollen", stellte er fest.

Es gebe verschiedene Stellschrauben, um die Situation behinderter Menschen zu verbessern: „Zu denken ist auch an den Übergang von den Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hier muss stärker gefördert werden. Behinderte Menschen sind heute erfreulicherweise wesentlich länger in der Lage zu arbeiten, als dies früher der Fall war." Die alten Sonderregelungen müssten daher auf den Prüfstand gestellt werden. „Letztlich geht es dabei um Gleichstellung im Sinne von echter Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben."

Zum Schluss gab der DLT-Präsident zu bedenken, dass aus Sicht der Leistungsträger die Vorgabe des Koalitionsvertrages, keine neue Ausgabendynamik eintreten zu lassen, zu wenig sei: „Auch die heutige Kostendynamik der Eingliederungshilfe muss gebremst werden. Hierzu bekräftigen wir unsere langjährige Forderung, pflegebedürftigen behinderten Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe die vollen Leistungen der Pflegeversicherung zukommen zu lassen." Die heutige Benachteiligung, dass behinderte Menschen nur einen Teilbetrag von den Pflegekassen erhalten, obwohl sie die vollen Beiträge entrichtet haben, müsse beendet werden. „In diesem Umfang muss die Eingliederungshilfe, die als Ausfallbürgin für die Pflegeversicherung fungiert, entlastet werden."

DLT-Argumentationspapaier: Kommunale Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz

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