Vor der Konstituierung des Vermittlungsausschusses hat der Deutsche Landkreistag seine Erwartung geäußert, auch die finanzielle Förderung ländlicher Räume auf eine breitere Grundlage zu stellen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein Kernziel dieser Legislaturperiode. Hier müssen entscheidende Schritte nach vorn gemacht werden. Die ländlichen Räume können nicht länger warten. Sie brauchen etwa verbesserte Förderinstrumente, um Impulse auch außerhalb der Landwirtschaft umfassender unterstützen zu können. Dem dient eine inhaltlich verbreiterte Gemeinschaftsaufgabe ‚Agrarstruktur und Küstenschutz'. Sie gehört mit ins Verhandlungspaket des Vermittlungsausschusses. Ansonsten droht das Politikziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse zu einem bloßen Lippenbekenntnis zu werden."

Es müsse unbedingt eine Grundgesetzänderung erreicht werden, um künftig auch mittelständische Unternehmer wie Elektriker, Kfz-Mechaniker oder Handwerker gezielt fördern zu können. Möglich würden dadurch dann auch ergänzende Hilfen für eine Stärkung des Ehrenamts, beim Breitbandausbau für nichtlandwirtschaftliche Unternehmen oder bei der Digitalisierung. „Dafür wären selbstverständlich auch mehr finanzielle Mittel des Bundes und der Länder notwendig."

Bislang sei eine Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe ohne Agrarbezug auf Kleinstunternehmer mit bis zu zehn Mitarbeitern beschränkt. „Das sind beispielsweise kleine Bäcker oder Friseure. Die derzeitige Förderung ist halbherzig und realitätsfremd, da bereits ein Bäckerbetrieb mit elf Mitarbeitern leer ausgeht." Vor allem aber sei die Rolle der nach wie vor wichtigen Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen und andere Wirtschaftszweige seien bei Wertschöpfung und Beschäftigung bedeutsamer geworden. Zudem ergäben sich neue Bedarfe bei Infrastruktur und Ehrenamt. Henneke: „Daher ist eine Anpassung angezeigt, sonst fällt das Instrument aus der Zeit. Aus gutem Grund haben sich alle 16 Länder im Sommer vergangenen Jahres für eine entsprechende Anpassung des Grundgesetzes ausgesprochen."

Der Deutsche Landkreistag habe hierzu einen eigenen Vorschlag zur Erweiterung des Art. 91a Abs. 1 Nr. 1 GG eingebracht, wonach die Gemeinschaftsaufgabe auch die Gewährleistung angemessener Versorgungsstrukturen in ländlichen Gebieten beinhalten solle. „Mit den vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus, der Städtebauförderung sowie der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur wurden bereits konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse insbesondere in den verdichteten Räumen eingeleitet. Umso mehr ist es angezeigt, parallel eine wirksame Maßnahme für die ländlichen Räume zu beschließen." Gelänge das nicht, wäre das ein bedauerliches Ergebnis und vor dem Hintergrund gleichwertiger Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten schlichtweg nicht zu rechtfertigen, so Henneke abschließend.

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