Vor dem Hintergrund der hohen Verschuldungsstände von Bund, Ländern und Kommunen hat der Deutsche Landkreistag bezogen auf den drohenden finanziellen Kollaps von Städten, Kreisen und Gemeinden dafür geworben, bundesgesetzlich vorgegebene Aufgaben weniger durchzunormieren

und den Kommunen auch zu ermöglichen, von Standards abzuweichen.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte auf der Jahrestagung des kommunalen Spitzenverbandes im baden-württembergischen Ludwigsburg: „Erschließen wir nicht erhebliche Gestaltungsspielräume auf der Ausgabenseite der Kommunen, werden wir mit den kommunalen Finanzen den Bach runtergehen. Zudem müssen sich Bund und Länder wieder mehr aus der Durchnormierung von kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zurückziehen. Gleichzeitig brauchen wir Einnahmen, die unsere Ausgaben decken.“ Generell seien die Bundesländer zudem in der Pflicht, die vorgesehene Schuldengrenze so umzusetzen, dass die Kommunen infolge des Verschuldungsverbots der Länder nicht ihrerseits in die Verschuldung getrieben werden.

Duppré machte deutlich, dass der Deutsche Landkreistag die mit der Föderalismusreform vereinbarte Schuldenbremse nachdrücklich begrüße: „Das war ein richtiger und längst überfälliger Schritt, um die öffentlichen Haushalte nicht vollends aus dem Ruder laufen zu lassen. Wir hätten uns allerdings gewünscht, wenn zu ihrem eigenen Schutze auch die Kommunen unmittelbar in die Verschuldungsbegrenzung aufgenommen worden wären. Das hätte aus kommunaler Sicht den wirksamsten Schutz vor dem möglichen Wegdrücken von Lasten der Länder auf die Kommunen geboten.“

Duppré äußerte angesichts des starken Druckes auf die Kommunalfinanzen infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise die große Sorge, dass die Länder ihre eigenen Haushaltsnöte womöglich auf Kosten der Kommunen lösen wollten. „Die Länder dürfen sich nicht durch Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich selbst einen schlanken Fuß machen, wenn sie damit gleichzeitig die kommunale Ebene in unausgeglichene Haushalte treiben.“ Dies gelte insbesondere für die Länder, die Konsolidierungshilfen erhalten. Anderenfalls würde die Konsolidierung auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen und die öffentliche Verschuldung insgesamt nur verlagert, nicht aber zurückgeführt.

Duppré mahnte, dass es an der Zeit sei, den Kommunen angesichts wegbrechender Steuereinnahmen und sinkender Zuweisungen und der immer problematischer werdenden Finanzsituation mehr Gestaltungsspielräume zu eröffnen. „Wir benötigen dringend eine klare Abkehr von der bundesgesetzlichen Durchnormierung zentraler kommunaler Aufgaben. Hier muss es uns erlaubt sein, unter Berücksichtigung des wohlverstandenen Interesses der Bürger zu Standardabweichungen zu gelangen, um Kosten zu sparen.“ Insoweit warb er nachdrücklich ein stärkeres Grundvertrauen in die richtigen Entscheidungen kommunaler Organe, statt weiter auf Fremdbestimmung zu setzen. „Wenn wir hierfür nicht ein neues Bewusstsein schaffen, werden wir die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse angesichts des dramatischen Konsolidierungsbedarfs faktisch nicht einhalten können!“

Der Landkreistagspräsident forderte zudem eine stärkere Beeinflussbarkeit der kommunalen Steuereinnahmen, eine geringere Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung sowie eine Beteiligung der Landkreise an einer Wachstumsteuer wie etwa der Umsatzsteuer. Gerade Letzteres sei vor dem Hintergrund der ansteigenden sozialen Ausgaben der Kreise mehr denn je auf der Tagesordnung. „Die Kreishaushalte ächzen unter den immensen Sozialausgaben, vor allem für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und natürlich die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Insofern ist die Situation bei den Kreisen besonders prekär, weil sie die größten Lasten in diesen Bereichen tragen.“ Rund zwei Drittel der Sozialausgaben tragen Landkreise und Höhere Kommunalverbände, 30 % kreisfreie Städte und nur knapp 5 % die kreisangehörigen Gemeinden.

„Wir benötigen dringend eigengestaltbare und zuverlässige Einnahmequellen. Dies kann nur eine Beteiligung der Kreise am Steuerertrag erreichen, zumal die Mittelzuweisungen die Kommunen am goldenen Zügel der Länder halten. Dadurch werden den Kommunen sowohl bei der Aufgabenerfüllung als auch der Erreichung der Konsolidierungsziele die Hände gebunden“, so Duppré abschließend.


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