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Der Bundesrat befasst sich am 29.11.2019 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das den Unterhaltsrückgriff auf unterhaltspflichtige Angehörige von Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe beziehen, aufhebt. Hierzu sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Wir unterstützen das sozialpolitische Ziel, die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen stärker zu entlasten. Hierzu sollten die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht werden.

Die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs in der Sozialhilfe wird dagegen nicht als richtiger Weg erachtet. Sie würde zu einer Entsolidarisierung der Familie führen. Zugleich ist nicht ersichtlich, warum Besserverdienende über die steuerfinanzierte Sozialhilfe entlastet werden sollen. Die Mehrbelastungen für die Landkreise machen bis zu 500 Mio. € aus. Sie müssen vollständig kompensiert werden! Wir fordern deswegen die Länder auf, im Bundesrat am 29.11.2019 den Vermittlungsausschuss anzurufen.“

Die vom Bund zugesagte Evaluation der durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz entstehenden kommunalen Mehrausgaben ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er kompensiert aber weder die im Gesetzentwurf ausgewiesenen Mehrausgaben in Höhe von 300 Mio. € noch die vom Deutschen Landkreistag befürchteten weitergehenden Mehrausgaben von bis zu 500 Mio. €. Ziel eines Vermittlungsverfahrens muss ein entsprechend erhöhter Umsatzsteueranteil der Länder und/oder Kommunen für die von Ländern und Kommunen veranschlagten Mehrausgaben sein. „Stellt der Bund den Ländern und Kommunen keine Mittel zur Verfügung, stehen die Länder in der Pflicht, die Mehrbelastungen den Kommunen nach den landesrechtlichen Konnexitätsregelungen vollständig auszugleichen,“ so Henneke abschließend.

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