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Mit einiger Verwunderung sieht der Deutsche Landkreistag, dass der Bundesrat heute der Errichtung der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement zwar zugestimmt, dabei aber die Kommunen weitestgehend außen vor gelassen hat. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Die Bundesregierung hatte uns im November noch fest zugesagt, die drei kommunalen Spitzenverbände im Stiftungsrat mit jeweils einem Sitz zu beteiligen. Nun soll es hingegen insgesamt nur einen Sitz für alle drei Verbände zusammen geben. Und das in einem durch und durch kommunalen Thema, das auch im Rahmen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse gerade auch mit Blick auf die unterschiedliche Bedeutung und Ausprägung der ehrenamtlichen Betätigung und des bürgerschaftlichen Engagements im großstädtischen Raum auf der einen und den ländlichen Räumen auf der anderen Seite eine zentrale Rolle gespielt hat. Sowohl Stadt als auch Land müssen daher in der Stiftung repräsentiert sein. Wir können nicht nachvollziehen, warum die Länder dies ohne Gegenwehr durchgewunken haben.“

Die tägliche ehrenamtliche Arbeit finde in den Kommunen – als Teil der Länder – statt, so dass eine Bundesstiftung mit Mehrwert für die Engagierten vor Ort nur funktionieren könne, wenn sie eng mit den kommunalen Spitzenverbänden kooperiere, erläuterte Henneke. „So geht es beispielsweise darum, keine Doppelstrukturen zu bereits Vorhandenem in Ländern und Kommunen aufzubauen. Wir dürfen die Ehrenamtler nicht verwirren von verschiedener Seite mit gut gemeinten, aber doch etwas aktionistisch anmutenden Unterstützungsangeboten.“ So führe etwa der Deutsche Landkreistag seit Jahresbeginn im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ durch, dem es um den Aufbau verlässlicher Strukturen gehe, um die Engagierten beispielsweise von aufwändiger Bürokratie zu entlasten und sie gut zu beraten. „Die Ehrenamtsstiftung muss sich deshalb gut mit uns abstimmen, damit nicht das Gegenteil erreicht wird, nämlich eine kompliziertere Ehrenamtslandschaft.

Darüber hinaus bestünden nicht unerhebliche Unterschiede in Art und Form des Engagements in ländlichen und städtischen Gebieten. „Das ist auch im Rahmen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse deutlich geworden. Genau deshalb brauchen wir auch den Sachverstand aller drei kommunalen Spitzenverbände im Stiftungsrat. Nur so können die verschiedenen Situationen von ländlichen Räumen einerseits und größeren Städten andererseits angemessen berücksichtigt werden“, so Henneke.

Eine Unterstützung durch die Bundesstiftung sei generell nur insoweit denkbar und sinnvoll, wenn es gelinge, nicht in kommunale Gestaltungsräume einzugreifen, sondern das Handeln der Kommunen nachhaltig und zielgerichtet zu unterstützen. „Mit der Besetzung des Stiftungsbeirates sendet der Bundesgesetzgeber nun allerdings das Signal aus, dass man auf den Sachverstand und die Verankerung der kommunalen Spitzenverbände in der Praxis gerade nicht angewiesen sei“, stellte Henneke fest. „Das ist enttäuschend.

 

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