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Städte, Landkreise und Unternehmensverbände fordern den Bundesrat auf, jetzt die Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandanschlüsse auf die Mietnebenkosten zu modernisieren. Dieses Instrument beschleunigt den Ausbau von hochleistungsfähigen Inhouse-Netzen und wird vom Deutschen Städtetag, vom Deutschen Landkreistag, dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Glasfaseranschluss ausdrücklich unterstützt. Eine solche Modernisierung wäre ein praktikabler Kompromiss in der Debatte um Abschaffung und Erhalt der Umlagefähigkeit.

Der Antrag der Länderkammer sieht vor, den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, insbesondere von Glasfasernetzen, durch gesicherte Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen zu beschleunigen. „Der Bundesrat sollte ein starkes Signal für den Netzausbau setzen und zeigen, was für den flächendeckenden Ausbau von digitalen Infrastrukturen notwendig ist: VHC-Netze wie Glasfaser ausbauen, Wettbewerb stärken und Investitionssicherheit für ausbauende Unternehmen schaffen“, betonen die Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy (Deutscher Städtetag), Dr. Kay Ruge (Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers Deutscher Landkreistag), Ingbert Liebing (VKU), Wolfgang Heer (BUGLAS).

Anreize für Investitionen in VHC-Infrastrukturen stellen sicher, dass diejenigen Technologien ausgerollt und genutzt werden, die heute und auch in Zukunft riesige Datenmengen mit höchsten Geschwindigkeiten übertragen. Das Prinzip des offenen und diskriminierungsfreien Zugangs stärkt dabei den Wettbewerb. Kunden können so zwischen Diensten und Anbietern frei wählen.

Ein angemessener Investitions- und Planungshorizont ist für den wirtschaftlichen Ausbau von Inhouse-Infrastrukturen notwendig, um kostenintensive Ausbauprojekte flächendeckend umzusetzen. Die Verbände schlagen vor, das Nutzungsentgelt für zehn Jahre ab Inbetriebnahme der neuen Netzinfrastruktur umlegen zu können. Damit erhalten einerseits die ausbauenden Unternehmen einen gesicherten Planungs- und Investitionshorizont, der allerdings durch die zeitliche Befristung auch die derzeit praktizierte und kritisierte „Ewigkeitsgarantie“ beendet. Zudem ist bei dieser zeitlichen Befristung sichergestellt, dass die den Mietern monatlich in Rechnung gestellten Beiträge sehr niedrig bleiben. Bereits abgeschriebene Infrastrukturen belasten so die Mieter nicht länger als notwendig.

Schließlich bedarf es wirklich angemessener Übergangsfristen für bestehende Verträge, damit bereits getätigte Investitionen ausbauender Unternehmen nicht zum wirtschaftlichen Nachteil werden. Die Hauptgeschäftsführer appellieren an den Bundesrat: „Die Rahmenbedingungen für die Modernisierung der Umlagefähigkeit liegen auf dem Tisch. Sie sollten die Richtschnur in den weiteren Beratungen sein, um den zukunftsgerichteten Ausbau von Inhouse-Infrastrukturen in Deutschland zu beschleunigen.“

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